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Rhein Inkasso GmbH fordert für Artgore Ltd

05.11.13

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg hatte für die Firma Artgore Ltd. eine Abmahnung für eine Verletzung des Urheberrechts geschrieben. Die Abmahnung von Artgore Ltd. wegen Verletzung des Urheberrechts bezieht sich auf den illegalen Download des Filmtitels Bloody Reunion.

Abmahnung wegen Days of Darkness

 

Die Rechtsanwälte von Schulenberg & Schenk schreiben aktuell Abmahnungen für ihren Auftraggeber, die Artgore Ltd., wegen des Filmtitels Days of Darkness. Die betroffenen Internet-User werden aufgefordert wegen der Urheberechtsverletzung eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und einen Pauschalbetrag in der Höhe von 1.000 Euro zu zahlen.

BaumgartenBrandt verschickt auch Abmahnungen

Auch die Kanzlei BaumgartenBrandt aus Berlin war für die Artgore Ltd. tätig und mahnte die Internet-User wegen der illegalen Urheberechtsverletzung ab. Sie forderte eine straf bewehrte Unterlassungserklärung und eine Zahlung eines Pauschalbetrages in der Höhe von 850 Euro. Später wurden die Abmahnungen an Rhein Inkasso weitergeleitet. Erst 2013 erhielten die betroffenen Filesharer die Zahlungsaufforderungen wegen der Verletzung des Urheberrechts von der Rhein Inkasso GmbH. 

 

Die Abmahnungen betreffen Filmtitel von Artgore Ltd.

Der Rechteinhaber, die Artgore Ltd, ließ mehrere Filmtitel durch die Anwalts-Kanzleien Schulenberg & Schenk und BaumgartenBrandt aufgrund von Urheberechts-Verletzungen abmahnen. Es sind die Filmtitel Banshee – Extreme Fast Extreme Furios, Bloody Reunion, Days of DarknesssowieFinal Day – das Ende der Welt und Street Warrior.

Die Abmahnung erfolgte drei Jahre später

Eine Besonderheit der Abmahnung wegen der Verletzung des Urheberrechts im Auftrag der Artgore Ltd. ist, dass der illegale Download schon am 03.03.2010 erfolgt sein sollte. Die Abmahnung wegen der Verletzung des Urheberrechts im Auftrag der Firma Artgore Ltd, wurde dagegen erst mit einem Schreiben Anfang 2013 an die betroffenen Filesharer versendet, also fast drei Jahre später. Einen pauschalen Vergleichsbetrag von 1.298 Euro fordert die Kanzlei Schulenberg & Schenk wegen der Verletzung des Urheberrechtsvon den illegalen Filesharern.

Verletzung des Urheberrechts aus Jahr 2010 – Abmahnung im Jahr 2013

Aktuell erhalten die Abgemahnten  für die Urheberrechtsverletzung aus dem Jahr 2010 Zahlungsaufforderungen der Firma Rhein Inkasso GmbH aus Mannheim.. Die Rhein Inkasso GmbH fordert Zahlungen in der Höhe von 1114,84 Euro oder mehr. In der Zahlungsaufforderung  der Rhein Inkasso GmbH wegen der Verletzung des Urheberrechts wird mitgeteilt, dass,  wenn die Zahlung nicht bis zum 07.11.2013 eingegangen ist, diese an Rechtsanwaltskanzleien weitergeleitet werden um eine gerichtliche Durchsetzung zu erzwingen.

Nun scheint die  Artgore Ltd. mit der Unterstützung der Rhein Inkasso GmbH gegen die illegalen Filesharer wegen der Verletzung des Urheberrechts vorzugehen.

Reagieren Sie sofort wegen des Schreibens der Rhein-Inkasso GmbH. Ein Aussitzen ist keine Lösung bei den Zahlungsauforderungen wegen der Verletzung des Urheberrechts der Rhein Inkasso, denn die Verteidigungsfindung sollte bereits mit dem Erhalt einer Zahlungsaufforderung beginnen. Laut dem BGH-Urteil Sommer des Lebens liegt die Täterschaftsvermutung bei dem Anschlussinhaber.

 

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