Letzte außergerichtliche Mahnung heißt in der Zahlungsaufforderung der Anwalts-Inkasso-Zentrale aus Osnabrück, die uns durch unsere Mitglieder übermittelt wurden. Gefordert werden bis zu 222,- Euro im Namen eines Auftraggebers DSM-24. Die offenen Forderungen sollen an eine Firma TKM Royal Office, Sitz nicht angegeben, abgetreten worden sein.
Den Zahlungsaufforderungen liegen telefonische Verträge zugrunde. Die Telefonate sollen mit Zustimmung der Schuldner aufgezeichnet worden sein. Diese Mitschnitte der Telefongespräche sollen nun als Beweis dienen für das Zustandekommen der Verträge, heißt in den Zahlungsaufforderungen der Anwalts-Inkasso-Zentrale.
Abschließend heißt es – Zitat: “ Sofern Sie keine fristgerechte Zahlung leisten, müssen Sie damit rechnen, dass die Forderung gerichtlich geltend gemacht werden wird. Die zusätzlichen Kosten haben Sie nach einer Verurteilung ebenfalls zu tragen.“ – Zitat Ende. Unterzeichnet wurden die uns vorliegenden Zahlungsaufforderungen der Anwalts-Inkasso-Zentrale von Rechtsanwalt I. Müller.
Verbraucherdienst e.V recherchierte. Die National Inkasso, ehemals wecollect GmbH, machte in der Vergangenheit bereits Forderungen für DSM-24 geltend. Allerdings wurde derzeit eine Firma IBA Limited STI mit Sitz Antalya als Ursprungsgläubiger angegeben.
In den Verbraucherdienst e.V. vorliegenden Anschreiben der DSM-24 selbst, die man auf Grund des Inhaltes als „Begrüßungschreiben“ bezeichnen könnte, wird im Briefkopf der Sitz der DSM-24 mit Gronau angegeben.
Im Kleingedruckten am Ende des Begrüßungsschreibens heisst es jedoch – Zitat: “: Der Service DSM-24 ist eine Dienstleistung der Firma DSM Deutsche Service Marketing Telekominikasyon Ltd.Sti., Eski Istanbul Cad. No.50 Edime/Türkei vertreten durch den Geschäftsführer A. Ilhan.“ – Zitat Ende.
Verbraucherdienst e.V. schützt seit 2009 erfolgreich seine Mitglieder.
Warum Inkassofordrung nicht aussitzen?
Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790
Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.
Gerne können Sie uns auch via Email-Adresse und Kontaktformular erreichen: KONTAKT
Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
Meine Frau hat in einem Parkhaus in Duisburg Homborn von der Firma Park Control geparkt, trotz das ihr Kennzeichen von… .ganzen Kommentar lesen..
Ich habe nach Bestätigung des Auftrags die Aufforderung zur Bezahlung der Gebühr erhalten. Da diese mich stutzig gemacht hat, habe… .ganzen Kommentar lesen..
Wir haben auf der Straße geparkt für 3 min. Da kam ein Privatmann und hat Bilder gemacht, 2 Wochen später… .ganzen Kommentar lesen..
Zum ersten Mal in meinem Leben bin ich in die Falle getappt und habe bei diesem sogenannten Versandhaus eingekauft. Drei… .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Anwalts-Inkasso-Zentrale fordert für DSM-24 – Achtung!