Ein Europäisches Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern übermittelt per Fax dubiose Schreiben an Gewerbetreibende.
Die Schreiben / Faxe dieses EU – Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern vermitteln einen amtlichen Eindruck. Ein Verweis auf aktuelle Meldungen der Europäischen Kommission, man sei zum Eintrag in das Europäische Zentralregister verpflichtet, unterstreicht den amtlichen Charakter.
Kosten
Die Gebühr beträgt 890 Euro pro Jahr und ist 14 Tage nach Eintragung und Rechnungsstellung im Voraus zu entrichten. Laufzeit: 2 Jahre! Der Auftrag zur Eintragung verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer gekündigt wird. Zahlungsverweigerer erhalten Post von der Factoring International AG
Eintrag in Europäisches Zentralregister keine Pflicht!
Es existiert aktuell (Stand September 2013) keine Verpflichtung zu einem Eintrag in ein Europäisches Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern
Mahnung von Factoring International AG
Die Factoring International AG aus der Schweiz treibt offene Beträge für das Europäische Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern ein. Zahlt der Betroffene nicht, werden Versäumniszuschläge in Höhe von 20,- Euro je Zahlungsaufforderung erhoben seitens Factoring International AG.
Betroffene Gewerbetreibende sollten es nicht bis zur Zahlungsaufforderung durch die Factoring International AG kommen lassen.
Sie haben das Fax bereits an Europäisches Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern gesendet? Oder eine Mahnung der Factoring International AG erhalten?
Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201 – 176790
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Kommentare zu Europäisches Zentralregister und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern