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Beatport Top 100 Downloads Abmahnung

03.06.15

Eine Abmahnung wegen Filesharing der Datei „Beatport Top 100 Downloads March 2015“ verschickte der bekannte Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin. Dem Anschlussinhaber wird in der uns vorliegenden Abmahnung die Nutzung eines illegalen Tauschbörsenangebots vorgeworfen. Durch das Herunterladen der „Beatport Top 100 Downloads March 2015“ mit einer BitTorrent-Software wurde diese auch anderen Nutzern im Internet zugänglich gemacht. Durch eine gezielte Überwachung von Tauschbörsen durch die Firma SKB UG wurden unter anderem die IP-Adressen samt der jeweiligen Uhrzeit ermittelt, welche die abgemahnte Datei zur Verfügung stellte. Mit einem Auskunftsanspruch wurden dann die Anschlussinhaberdaten (Adresse) beim Internetdienstanbieter (ISP) angefragt. Mit dem Hinweis des Anscheinbeweises, dass die ermittelte Person selbst Täter der Urheberrechtsverletzung sein müsste, wurde die Abmahnung als Brief zugestellt.

Wenn Sie diesen Text lesen, wurden Sie vermutlich ebenfalls als Inhaber eines betroffenen Internetanschlusses ermittelt und erhielten eine Abmahnung von Daniel Sebastian. Viele Verbraucher sind völlig unvorbereitet und schockiert, wenn Sie eine Abmahnung wegen illegalem Filesharing in der Post fanden. Gerade bei Techno- und House-Musik gehören die Filesharer eher zum jüngeren Publikum, daher trifft es nicht selten die Eltern oder Vermieter einer Wohngemeinschaft.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke erhalten haben, handeln Sie bitte nicht überhastet. Behalten Sie die Ruhe und schreiten Sie konzentriert zur Tat. Das wird wichtig sein, um auf eine Abmahnung richtig und effektiv reagieren zu können. Bitte keinesfalls die Filesharing-Abmahnung ignorieren. Rufen Sie besser nicht beim abmahnenden Anwalt an. Ihr Gesprächspartner wird möglicherweise in einem späteren Prozess als Zeuge gegen Sie aussagen.

Was wird in der Abmahnung vorgeworfen

Laut dem Abmahnschreiben soll es zu illegalem Filesharing und damit zu einer Urheberrechtsverletzung an dem Tonaufnahmen:

  • „W&W – Rave After Rave“
  • „Alex Adair -Make Me Feel Better“
  • „Nora En Pure & Sons of Maria – Uruguay“

gekommen sein. Der Rechteinhaber an diesen urheberrechtlich geschützten Musiktiteln ist die DigiRights Administration GmbH. Durch das rechtswidrige Verbreiten der Werke entstehen erhebliche Schäden bei der der DigiRights Administration GmbH aus Darmstadt und deren Rechte würden verletzt.
Bei dem Soundcontainer „Beatport Top 100 Downloads March 2015“ kann es noch weitere Rechteinhaber geben, die Ihnen leider zusätzliche Abmahnungen zusenden können.

Welche Forderungen hat Daniel Sebastian

Herr Daniel Sebastian fordert im Namen der DigiRights Administration GmbH es sofort zu unterlassen deren urheberrechtliche geschützte Werke zum Download anzubieten sowie den Chartcontainer nicht mehr öffentlich über eine Tauschbörse zu verteilen.Eine außergerichtliche Erledigung wird angeboten bei einer Zahlung von 1000 Euro – innerhalb einer Frist von circa zwei Wochen. Die Abgabe einer hinreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung wird voraussichtlich nach einer Woche gefordert. Kommen Sie den Forderungen nicht in den genannten Fristen nach, sollen Abmahnkosten von über 1800 Euro gezahlt werden.

 

Haftet der Anschlussinhaber auch für Familienangehörige?

Ohne Grund oder Hinweise braucht der Anschlussinhaber nicht nahen Familienangehörigen misstrauen. Ohne konkrete Anhaltspunkte sind beispielsweise die Eltern nicht dazu verpflichtet, ihre Kinder bei der Nutzung des Internets zu überwachen.

 

Haftet der Anschlussinhaber bei Mitbewohnern und Gästen?

Abmahnungen an dem Anschlussinhaber einer Wohngemeinschaft kommen leider nicht selten vor. Der Verbraucherdienst e.V. stellt fest, dass gerade bei Gästen und Studenten aus dem Ausland es schnell zu Urheberrechtsverletzungen kommen kann. In einigen Ländern ist Filesharing nichts Außergewöhnliches oder es wird nicht durch Rechteinhaber oder Behörden verfolgt. Kommt der nichts ahnende Student (auch aus dem europäischen Ausland) nach Deutschland und verwendet Ihren Internetanschluss für Filesharing kann auf Sie eine regelrechte Abmahnwelle zukommen.

Nehmen Sie eine Abmahnung für eine Datei der Beatport Top 100 Downloads vom Rechtsanwalt Daniel Sebastian bitte ernst. Ignorieren Sie die Abmahnung besser nicht.

 

Richtig reagieren auf eine Abmahnung von Daniel Sebastian

  • Lassen Sie sich durch das Juristendeutsch nicht aus der Ruhe bringen
  • Keine unüberlegten Handlungen, nicht bei der Abmahnkanzlei anrufen

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