Mangopay S.A. im Versäumnisurteil zur Rückzahlung nach Widerruf eines Coaching-Vertrags verurteilt
Ein für ein Mitglied des Verbraucherdienst e. V. geführtes Verfahren zeigt, dass auch ein Zahlungsdienstleister bei der Rückabwicklung eines widerrufenen Coaching-Vertrags rechtlich in Anspruch genommen werden kann.

