Besonders bei elektronischen Geräten häufen sich Beschwerden über Fake-Shops. Ein weiterer trat vor einiger Zeit in Erscheinung. Ein angeblicher „Weka-Markt“ (URL: weka-markt.com) bot über eine Webseite u.a. eine Nintendo-Switch günstig an. Ein Verbraucher bestellte diese, doch erhielt laut eigener Aussage trotz Zahlung via Vorkasse keine Lieferung.
Aktuelle Verbraucher-Post der Woche. Heute mit den Meldungen „Cold Call Nahrungsergänzungsmittel“ und „Instagram Gesundheitscoaching“.
Diese Nachricht wird im Moment von der LTO verbreitet: Ex Volkswagen Vorstand Martin Winterkorn, im Zuge des VW Abgasskandales in Ungnade gefallen, soll 11 Mio. Euro aus seinem Privatvermögen als Schadensersatz an seinen Arbeitgeber bezahlen. Andere Vorstände sollen ebenfalls bezahlen, zudem auch D&O Versicherer.
Diese Frage stellt sich für Verbraucher insbesondere, seitdem der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27. April 2021 – XI ZR 26/20 (hier) entschieden hat, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam, wenn diese so auszulegen sind, dass sie sämtliche im Rahmen der Geschäftsverbindung geschlossenen Verträge der Beklagten mit ihren Kunden wie etwa auch das Wertpapiergeschäft und den Sparverkehr betreffen.
Wir hatten bereits letztes Jahr um Bitcoinanlagebetrug berichtet. Heute wollen wir darauf hinweisen, was es zu beachten gilt, um bei ähnlichen Modellen zu beachten ist. Selbst wenn Firmen wie die Flatmining PLC operativ nicht mehr tätig sind, wird dies am bestehenden Betrugssystem nichts ändern.
Meine Frau hat in einem Parkhaus in Duisburg Homborn von der Firma Park Control geparkt, trotz das ihr Kennzeichen von… .ganzen Kommentar lesen..