Forderungsaufstellung

24.09.20

Eine Forderungsaufstellung ist quasi ein Konto für einen Gläubiger. In dieses wird bei einer rechtskräftig festgestellten Schuld die Hauptsache, alle Zinsen, Ausgaben, Kosten, aber auch Zahlungen usw. eingebucht. Sie ist von zentraler Bedeutung in der Zwangsvollstreckung. Steht ein Forderungskonto auf „Null“, ist die Forderung erledigt und der Titel muss an den Schuldner herausgegeben werden. Ist das Forderungskonto nicht auf „Null“, sind noch Beträge offen und zu begleichen.

Die Forderungsaufstellung sollte intensiv geprüft werden, weil es hier oft zu Fehlern kommt.

  • Zinsen werden zu hoch gebucht
  • Zahlungen werden nicht oder nicht richtig berücksichtigt
  • Kontoführungsgebühren werden rechtswidrig berechnet
  • Ausgaben sind nicht belegt wie Adressanfragen
  • Inkassokosten sind zu hoch

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Kommentare zu Forderungsaufstellung

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