„Profitieren Sie von dem Wachstumsmarkt der Zukunft – ERNEUERBARE ENERGIEN“ heißt es auf der Homepage der Firma Sunrise Energy GmbH, ehemals Sofortrente GmbH. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte am 22. Juni 2015 der Firma aus Berlin, die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte aufgetragen. Sunrise Energy legte Widerspruch ein, doch blieb ohne Erfolg.
Sunrise Energy GmbH –
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Die Firma Sunrise Energy GmbH hat Gelder eingesammelt über sogenannte Nachrangdarlehns für die Finanzierung von Solaranlagen. Seit Anfang 2015 soll es wohl nach Aussagen der Anleger Probleme mit Auszahlungen von versprochenen Zinszahlungen geben. Die Anleger wurden wohl durch die Sunrise Energy GmbH informiert das es technische EDV Probleme gäbe, dieses der Grund sei warum die Zahlungen nicht erfolgen. Die Finanzaufsicht hat dem Geschäftsmodell der Sunrise Energy GmbH ein Ende gesetzt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Sunrise Energy GmbH, Berlin (früherer Geschäftssitz: Ilshofen), mit Bescheid vom 22. Juni 2015 die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte aufgegeben.
Die Sunrise Energy GmbH bot unter ihrer ehemaligen Firma Sofortrente GmbH an, bestehende Forderungen aus Lebensversicherungs- und Bausparverträgen sowie aus Festgeldvereinbarungen zu kaufen und versprach, Geldzahlungen nach mehreren Jahren zu leisten.
Mit dem Einzug der Geldforderungen aus den Versicherungs- und Bausparverträgen und Festgeldvereinbarungen betreibt die Sunrise Energy GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.
Den Antrag der Sunrise Energy GmbH, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Abwicklungsanordnung der BaFin anzuordnen, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 25. August 2015 abgelehnt.
Ds heißt die Firma Sunrise Energy GmbH muss die angelegten Gelder zurückzahlen. Wichtig ist das bei einer Insolvenz die Nachrangdarlehn erst bedient werden, wenn alle anderen Gläubiger befriedigt wurden. Das könnte heißen dass die Gelder ggfs. der Anleger verloren sein könnten. Es ist zu prüfen ob nicht Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen Geschäftsführer bestehen. Auch mögliche Schadensersatzansprüche könnten gegen Vertriebe Berater, Treuhänder bestehen.
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