Herr W. suchte auf der Internetplattform check24.de Preisvergleiche zu Strom. Er entschied sich für das Angebot “Tarif 3600 Young Family “ der Flex Strom AG.
Angebot Flexstrom bei check24.de
Bei Vorrauszahlung von 360 Euro für ein Jahr umfasst das Paket einen Verbrauch von jährlich 3600 kW/h bei einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Weiterhin beinhaltet das Tarifangebot “3600 Young Family“ der FlexStrom AG 12 Monate Preisfixierung und einem einmaligen Bonus von 120 Euro. Weiterhin sollten in diesem Preisangebot auf check24.de alle EEG Umlagen für das Jahr 2013 enthalten sein. Herr W. schloss den Vertrag zu diesen Konditionen online ab.
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Vertragsinhalt geändert – statt 360 Euro Stromtarif für 585 Euro
Als FlexStrom AG Herrn W. seinen neuen Vertrag übermittelt hatte kam der aus dem Staunen nicht heraus. Statt der im Internet für das Paket “Tarif 3600 Young Family“ ausgewiesenen 360,60 Euro wurden laut übersendetem Vertrag der FlexStrom AG 585,60 Euro verlangt.
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Herr W. wandte sich daraufhin schriftlich an Flexstrom AG – Zitat:
“Dieser Vertrag kam auf ihr Angebot im Vergleichsportal Check24 zustande und basierte auf dem Paket „ FlexStrom3600er Young Family Spezialpaket Region 21“ zum Festpreis von 360,80 Euro einschl. Bonus, respektive 480,60 Euro ohne Bonus. In ihrem Angebot weisen Sie explizit daraufhin, dass in diesem Preis die EEG-, KWK- und NEW-Umlage enthalten ist (…). Aus Ihrer Vertragsbestätigung geht jedoch hervor, dass Sie hierfür die erweiterte Preisgarantie von 585,60 EUR geltend machen. (…).“ Zitat Ende
Stromanbieter FlexStrom AG reagierte wie folgt – Zitat:
“Die erweiterte Preisgarantie bietet Ihnen zusätzliche Vorteile. Sie schützt Sie für volle 12 Monate nicht nur vor Strompreiserhöhung und Erhöhungen der Nutzungsentgelte, sondern insbesondere auch vor Steigerungen von staatlichen Abgaben (Stromsteuer, EEG-Umlage, Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, Konzessionsabgabe, evtl. auch Brennelementesteuer).“ Zitat Ende
Herr W. wandte sich schliesslich mit seinem Vertragswerk der Flexstrom AG an Verbraucherdienst e.V.
FlexStrom AG auch bekannt wegen nicht ausgezahltem Bonus
Verbraucherdienst e.V. ist durch für Mitglieder bereits bearbeitete FlexStrom-Fälle bekannt, dass der in Aussicht gestellte Bonus seitens FlexStrom nicht zur Auszahlung kommt, wenn der Kunde seinen Vertrag nicht verlängert – also zum Ablauf des zwölften Monats kündigt.
Verbraucherdienst e.V. der Meinung, dass gegenüber Verbrauchern Angebote klar und deutlich erfolgen müssen.
Preisfixierung – Fixpreis
Das heißt, wenn im Angebot explizit eine „Preisfixierung“ wie bei Flexstrom AG ausgewiesen wird, ist dies gleichzusetzen mit einem Fixpreis. Im Geschäftsverkehr mit Privatleuten (Verbrauchern) und mit Behörden werden Bruttopreise vereinbart. Diese Preise bleiben auch bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer verbindlich. Nur wenn die Preise mehr als 4 Monate vor dem Inkrafttreten der Steueränderung vereinbart wurden, kann eine Preisanpassung erfolgen (§ 29 UStG).
Verbraucherdienst e.V. empfiehlt Interessenten:
– Insbesondere das Kleingedruckte in Verträgen der Flexstrom / FlexGas GmbH genauestens lesen.
– Nach postalischer Zusendung eines (online abgeschlossenen) Vertrages kann bei Zweifeln zum Inhalt vom 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht werden.
Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790
Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.
Gerne können Sie uns auch via Email-Adresse und Kontaktformular erreichen: KONTAKT
Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
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Kommentare zu Flexstrom Bonus nicht ausgezahlt – Vertragsinhalt geändert