Rechtsanwalt Sascha Östreich aus Krefeld fordert für Chevalier Telefonschutz GmbH 359,60 Euro. Zuzüglich Auslagen, Gebühren etc. fordert der Krefelder Rechtsanwalt für Mietrecht, allg. Zivilrecht und Arbeitsrecht eine Summe i.H.v. 443,14 Euro im Auftrag seiner Mandantin Chevalier Telefonschutz GmbH.

Die Telefonschutz GmbH ist beheimatet in Köln. Das Unternehmen bietet Verbrauchern kostenpflichtig Schutz vor unerlaubten Werbeanrufen, sogenannten Cold Calls. Das „Geschäftsmodell Schutz durch Eintrag in (unsere) Sperrlisten“ gegen Monatsbeiträge ist nicht neu – und wird immer wieder angeboten. Die Initiatoren wissen allerdings nur zu gut, dass ein Eintrag in Telefon-Sperrlisten nicht vor unerwünschten Werbeanrufen schützt.
Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass man bewusst eine Dienstleistung gegen Geld anbietet, die im Endeffekt den versprochenen Zweck nicht erfüllen kann. Der einzige wirklich wirksame Schutz gegen Cold Calling ist ein Wechsel der eigenen Telefonnummer bzw. eine Geheimnummer.
Pikant in diesem Zusammenhang ist zudem, dass die Telefonschutz GmbH selbst mittels unerwünschten Werbeanrufen Kontakt zu Verbrauchern aufnimmt und so versucht, an die Daten der Angerufenen und an einen Vertrag zu kommen.
Gegen Vorgehensweisen bzw. „Geschäftsmodelle“ in dieser und ähnlicher Form zum Nachteil der Verbraucher ist Verbraucherdienst e.V. für Mitglieder bereits in der Vergangenheit erfolgreich vorgegangen.

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