Folgendes erfreuliches Urteil erreichte uns kürzlich: Ende Februar 2015 wurde gegen die DBM Videovertrieb GmbH, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Sebastian Wulf, ein Versäumnisurteil erlassen. Der Richter am Amtsgericht Hamburg erkannte nach mündlicher Verhandlung für Recht, dass die Klage der DBM Videovertriebs GmbH gegen unser Vereinsmitglied abgewiesen wird. Die Kosten des Rechtsstreits hat die DBM Videovertrieb GmbH zu tragen.
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In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
Park & Control ist die unseriöseste Firma, die ich kenne. Sie schreckt nicht davor zurück, ihre Kunden kaltblütig auszunehmen und… .ganzen Kommentar lesen..
Die Hauptforderung beträgt EUR - 4,20 plus 0,01 Cent Verzugszinsen. Mahnkosten der Gläubigerin EUR -12,50, Bankgebühren EUR - 23,88. Auskunftgebühren… .ganzen Kommentar lesen..
Richter sind unabhängig. Da kommt es schon mal vor, dass man im juristischen Elfenbeinturm Sachverhalte theoretisch richtig, wenn auch lebensfremd… .ganzen Kommentar lesen..
machen die das noch immer so? *tsss* das die seit Jahrzehnten damit durchkommen ist unglaublich! .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu DBM Videovertrieb GmbH / Rechtsanwalt Sebastian Wulf ./. Mitglied