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Folgendes erfreuliches Urteil erreichte uns kürzlich: Ende Februar 2015 wurde gegen die DBM Videovertrieb GmbH, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Sebastian Wulf, ein Versäumnisurteil erlassen. Der Richter am Amtsgericht Hamburg erkannte nach mündlicher Verhandlung für Recht, dass die Klage der DBM Videovertriebs GmbH gegen unser Vereinsmitglied abgewiesen wird. Die Kosten des Rechtsstreits hat die DBM Videovertrieb GmbH zu tragen.

Amtsgericht-Hamburg-Versaemnisurteil-Wulf-DBM-Video

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