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In dem Rechtsstreit zwischen der Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH und einem Mitglied vom Verbraucherdienst e.V. wurde ein weiterer Erfolg erzielt. Mitglied sein – heißt sich zu wehren ! Am 18.05.2015 wurde von dem Amtsgericht Leipzig ein Versäumnisurteil erlassen (Az: 102 C 3917/14), da auf Seite der Klägerin niemand zum Gerichtstermin erschien. Somit wurde im Urteil ein Vollstreckungsbescheid aufgehoben und die Klage abgewiesen.

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