Eine erfreuliche Nachricht für ein Mitglied von Verbraucherdienst. Aus dem Rechtsstreit mit der Pro Humanis Humansponsoring GmbH aus Bingen liegt ein Beschluss des Amtsgerichts Jever vor: Die Klägerin Pro Humanis zog die Klage zurück und trägt somit Gerichtskosten.
Mitte des Jahres 2017 erreichte unser Mitglied ein Mahnbescheid durch das Amtsgericht Mayen (Antragsstellerin Pro Humanis Humansponsoring GmbH), in der eine Hauptforderung für „Anzeigen in Zeitungen u.a.“ geltend gemacht wurde. Aufgrund der Verfahrenskosten, Nebenforderungen und Zinsen ergab sich eine Gesamtsumme in Höhe von mehr als 3.400,00 EUR.
Mit Hilfe eines angeschlossenen Rechtsanwalts des Verbraucherdienstes legte das Mitglied Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein. Daraufhin reichten die prozessbevollmächtigten Rechtsanwälte der Pro Humanis beim Amtsgericht Jever Klage ein.
In Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 25.10.2017 XII ZR 1/17 nahm die Pro Humanis Humansponsoring GmbH die Klage zurück. In dem Urteil des BGH heißt es, dass in dem Fall eine „Intrasparenz des letzten möglichen Kündigungszeitpunktes“ gegeben sei. Soll bedeuten, dass unser Mitglied von einer festen Laufzeit ausging und somit eine automatische Vertragsverlängerung überraschend kam.
Die Pro Humanis Humansponsoring GmbH zog ihre Klage demzufolge zurück. Demzufolge fasste das Amtsgericht Jever unter dem Aktenzeichen 5 C 371/17 den Beschluss, dass die Kosten des Rechtsstreites der Klägerin auferlegt werden. Wir freuen uns für den Erfolg unseres Mitglieds.
Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790
Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.
Gerne können Sie uns auch via Email-Adresse und Kontaktformular erreichen: KONTAKT
Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
Meine Frau hat in einem Parkhaus in Duisburg Homborn von der Firma Park Control geparkt, trotz das ihr Kennzeichen von… .ganzen Kommentar lesen..
Ich habe nach Bestätigung des Auftrags die Aufforderung zur Bezahlung der Gebühr erhalten. Da diese mich stutzig gemacht hat, habe… .ganzen Kommentar lesen..
Wir haben auf der Straße geparkt für 3 min. Da kam ein Privatmann und hat Bilder gemacht, 2 Wochen später… .ganzen Kommentar lesen..
Zum ersten Mal in meinem Leben bin ich in die Falle getappt und habe bei diesem sogenannten Versandhaus eingekauft. Drei… .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Beschluss: Pro Humanis Humansponsoring GmbH