Alle Artikel mit dem Tag:
In dem Rechtsstreit zwischen der Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH und einem Mitglied vom Verbraucherdienst e.V. wurde ein weiterer Erfolg erzielt. Mitglied sein – heißt sich zu wehren ! Am 18.05.2015 wurde von dem Amtsgericht Leipzig ein Versäumnisurteil erlassen (Az: 102 C 3917/14), da auf Seite der Klägerin niemand zum Gerichtstermin erschien. Somit wurde im…Weiter lesen…
Condor Forderungsmanagement / Bernd Rudolph / Vollstreckungsbescheid Filesharing-Abmahnung durch Rechteinhaber KSM GmbH. Beitreibung der Schadensersatz-forderung durch Condor Forderungsmanagement. Im weiteren Verlauf Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid bis zur Klage (Prozessbevollmächtigter RA Bernd Rudolph) vor dem Amtsgericht Hannover. Wie gewohnt wurde das Mitglied des Verbraucherdienst e.V. von einem der uns angeschlossenen Rechtsanwälte vertreten. Das Urteil: Klage unter Aufhebung des Vollstreckungsbescheides abgewiesen
Condor Forderungsmanagement GmbH Ludwigshafen machte durch Rechtsanwalt Bernd Rudolph gegen unser Mitglied Frau K.B. eine Forderung in Höhe von 222,58 EUR in Verbindung mit einem Schuldanerkenntnis geltend. Dem Mahnbescheid der Ludwigshafener Condor Forderungsmanagement GmbH gegen Frau B. wurde zeitnah durch unsere Volljuristen widersprochen. Condor Forderungsmanagement reichte darauf Klage ein – Gericht entschied Klageabweisung.
Condor Forderungsmanagement GmbH Ludwigshafen machte durch Rechtsanwalt Bernd Rudolph gegen unser Mitglied Frau K.B. eine Forderung in Höhe von 222,58 EUR in Verbindung mit einem Schuldanerkenntnis geltend. Das Urteil lautet auf Abweisung der Klage der Condor Forderungsmanagement. In einem unverbindlichen Beratungsgespräch gab Frau K.B. gegenüber Verbraucherdienst e.V. an sie habe das Schuldanerkenntnis unterzeichnet, weil ein Mitarbeiter…Weiter lesen…
Condor Forderungsmanagement bzw. Rechtsanwaltskanzlei Bernd Rudolph als Prozessbevollmächtigter der Condor Forderungsmanagement erklären eine Zwangsvollstreckung gegen unser Mitglied Frau G. für ruhend. Erklärung der Kanzlei Bernd Rudolph
In diesem Streit ging es um telefonisch verkaufte Ginko-Produkte. Es sollte nur eine Probe- / Testlieferung sein. Doch dann, so schien es, wurde plötzlich ein Vertrag daraus. Leider erst als sie den Vollstreckungsbescheid erhielt, wandte sich Frau B. als Mitglied des Verbraucherdienst e.V. an den Verein. Dieser reagierte sofort mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln.…Weiter lesen…
Zwangsvollstreckungsmassnahmen aus einem gerichtlichen Titel wurden aufgehoben Aufhebung Condor Forderungsmanagement Mitglied sein heisst Erfolg!
Aktualisiert am 22.01.2012 CONDOR Gesellschaft FÜR FORDERUNGSMANAGMENT – Ein Inkassounternehmen, das sehr häufig in den Unterlagen geschädigter Abzock-Opfer mit Inkassoforderungen erscheint. Für unsere Vereinsmitglieder wurden durch Verbraucherdienst e.V. bereits etwa 278 Forderungen erfolgreich ruhend gestellt. Mitglied sein heisst-erfolgreich zu sein! Kanzlei Bernd Rudolph fällt Verbraucherdienst e.V. mit einer Abmahnwelle auf, die unberechtigten Inkassoforderungen der Firma…Weiter lesen…
Condor Forderungsmanagement nimmt Forderung auf eine eidesstattliche Erklärung gegen Vereinsmitglied des Verbraucherdienst e.V. zurück. Mitglied sein heisst-Erfolg zu haben! Condor Forderungsmanagement Rücknahme
Ich habe nach Bestätigung des Auftrags die Aufforderung zur Bezahlung der Gebühr erhalten. Da diese mich stutzig gemacht hat, habe… .ganzen Kommentar lesen..