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Condor Forderungsmanagement GmbH Ludwigshafen machte durch Rechtsanwalt Bernd Rudolph gegen unser Mitglied Frau K.B. eine Forderung in Höhe von
222,58 EUR in Verbindung mit einem Schuldanerkenntnis geltend.

Dem Mahnbescheid der Ludwigshafener Condor Forderungsmanagement GmbH gegen Frau B. wurde zeitnah durch unsere Volljuristen widersprochen. Condor Forderungsmanagement reichte darauf Klage ein – Gericht entschied Klageabweisung.

Urteil_Condor_Forderungsmanagement_GmbH_Ludwigshafen_Klage

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