In diesem Streit ging es um telefonisch verkaufte Ginko-Produkte. Es sollte nur eine Probe- / Testlieferung sein. Doch dann, so schien es, wurde plötzlich ein Vertrag daraus. Leider erst als sie den Vollstreckungsbescheid erhielt, wandte sich Frau B. als Mitglied des Verbraucherdienst e.V. an den Verein. Dieser reagierte sofort mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln.
Das Urteil
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