Condor Forderungsmanagement bzw. Rechtsanwaltskanzlei Bernd Rudolph als Prozessbevollmächtigter der Condor Forderungsmanagement
erklären eine Zwangsvollstreckung gegen unser Mitglied Frau G. für ruhend.
Erklärung der Kanzlei Bernd Rudolph
Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201 – 176790
Persönlich erreichen Sie uns in unseren Räumlichkeiten von Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.
Gerne können Sie uns auch unter der folgenden Email-Adresse: kontakt@verbraucherdienst.com kontaktieren.
Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
Unhöflich, arrogant , Inkompetent. Die gehen gar nicht . Es verschwinden Kontoauszüge die beweisen das man bezahlt hat , und… .ganzen Kommentar lesen..
Sehr schlechte Erfahrung !! Ich wurde unbewusst 120€ abgezogen. Ich habe von ihren angebliche Abo nichts mitbekommen und plötzlich merke… .ganzen Kommentar lesen..
Die versuchen was schon lange erledigt zu kassieren ausserdem rufen die mit kostenlosse tel nr und legen suf das soll… .ganzen Kommentar lesen..
UGV Inkasso und Delta Inkasso kennen sich nicht nur, sie gehören beide zum "Volandt-Clan" (UGV = Unternehmens Gruppe Volandt). Ob… .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Condor Gesellsch. f. Forderungsmanagement / Kanzlei Bernd Rudolph