Titel: Flugverspätungen: Rechte geltend machen

Flugverspätungen: Rechte geltend machen

05.10.20

Anhand der Corona-Pandemie etwas ins Hintertreffen geraten, und trotzdem auch wegen Hygienevorschriften und dadurch bedingten Verspätungen relevant: Die Flugverspätung. Wie sind meine Rechte und wie komme ich an mein Geld?

Nachdem der EUGH 2014 schon entschieden hatte, dass für die Berechnung einer Verspätung nicht das Aufsetzen der Räder auf der Landebahn, sondern das Öffnen der Tür relevant ist, dürfte die selbe Systematik auch bei Verspätungen wegen Problemen mit Maskenverweigerern und bei Hygieneverstößen gelten.

Wann ist ein Flug verspätet?

  • Wenn die Airline in der EU landet oder startet
  • Wenn der Flug mehr als drei Stunden Verspätung hat

Welche Entschädigung bei Flugverspätung?

Es gibt zwischen 250 EUR und 600 EUR Ersatz. Die Entschädigung bei Flugverspätung berechnet sich anhand der Reisestrecke

  • bis 1.500 km und mind. 3 Std. Verspätung 250 EUR
  • 1.500 km bis 3.500 km und mind. 3 Std. Verspätung 400 EUR
  • ab 3.500 km und mind. 3 Std. Verspätung 600 EUR

Dies ergibt sich aus der EU Fluggast Verordnung.

Weitere verpflichtende Leistungen der Airline bei Verspätung sind

  • Snacks und Getränke ab 2 Std./3 Std./4 Std. Abflug-Verspätung (je nach Streckenlänge)
  • Rücktrittsrecht bei 5 Std. Verspätung
  • Anderweitige Beförderung
  • Ggf. Übernachtung und Hoteltransfer

Wichtig ist: Dokumentieren Sie die Verspätungen. Heben Sie die Tickets auf. Lassen Sie sich den Grund der Verspätung schriftlich festschreiben, damit keine höhere Gewalt konstruiert wird.

Kostenfreie Stornierung ohne Reisewarnung

Auch ohne Reisewarnung kann eine kostenfreie Stornierung erreicht werden:

https://www.youtube.com/watch?v=5jUwtXC2bBk

Wie mache ich meine Rechte geltend?

Man sucht bei der Airline auf der Homepage nach Flugverspätung, Passagierrechte oder Flugunregelmäßigkeiten. Dann kann man dort meist über ein Formular die Erstattung beantragen. Wird nicht oder nicht zeitnah entschieden, kann man über die Schlichtungsstelle öffentlicher Personennahverkehr oder das Bundesjustizamt bei der dortigen Schlichtungsstelle ein Verfahren einleiten.

Selbstverständlich kann man auch einfach klagen…


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