Wir erhalten regelmäßig Emails von Unternehmern und Selbständigen, die via Cold Call oder Fax-Spam kontaktiert werden, um teure kostenpflichtige Einträge in Branchenbüchern oder Werbeanzeigen zu verkaufen. An dieser Stelle möchten wir stellvertretend folgende Email zitieren:
„Ich bekam einen Anruf um Bestätigung zur Verlängerung meiner Anzeige. Bzw. vorzeitige Vertragskündigung.
Ich kannte die Firma nicht und habe auch nie eine Anzeige geschaltet. Sie haben mir trotzdem ein Bestellformular geschickt. Ist im Anhang inkl. der Nummer die mich angerufen hat. Ich habe nichts unterschrieben oder zurückgeschickt.“ – Frau W. am 31.12.2021
Im Gegensatz zu Verbrauchern besteht bei B2B Geschäften kein Recht auf Widerruf. Das bedeutet, dass eine Unterschrift auf einem zurückgefaxten Formular vollkommen genügt, um im schlimmsten Fall einen über mehrere Jahre langen Vertrag abzahlen zu müssen. Weigern sich die in die Falle gelockten Gewerbetreibenden, die anfallenden Kosten zu zahlen, wird ein Inkassobüro eingeschaltet.
Aus diesem Grund ist eine Prüfung vor einer Unterschrift unbedingt zu empfehlen, sofern das Angebot unerwünscht ist. Das gilt auch für Unterlagen, die einem nach einem Telefonat zugesandt werden – es muss nicht immer das Gleiche im Vertrag stehen, wie beim Telefonat angesprochen. Auch wir erhalten regelmäßig fragwürdige Angebote für Einträge als Fax-Spam, die aber schnell bei uns im Papierkorb landen.
Laut unserer Erfahrung hilft in solchen Fällen eine schnelle Reaktion mit Unterstützung eines Anwalts. Wir bieten unseren Mitgliedern die Möglichkeit, sich schnell, direkt und unkompliziert von unseren angeschlossenen Rechtsanwälten beraten zu lassen. Sprechen Sie uns an!
Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790
Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.
Gerne können Sie uns auch via Email-Adresse und Kontaktformular erreichen: KONTAKT
Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
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Kommentare zu Fax-Spam: Warnung vor Firmenverzeichnissen