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Sachwert Schmiede GmbH | BaFin | Rückzahlungsanordnung

13.01.16

Die Sachwert-Schmiede GmbH investiert Gelder von Anlegern in verschieden Sachwerten. Den Anleger stellten dafür Darlehensbeträge zur Verfügung und es wurde versprochen, dass sie ihr Geld zzgl. Zinsen in jedem Fall zurückerhalten.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Sachwert-Schmiede GmbH, Heddesheim, mit Bescheid vom 21. September 2015 aufgegeben, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich rückabzuwickeln.

Die Sachwert-Schmiede GmbH schloss mit Dritten Darlehensverträge, in denen sie sich zur unbedingten Rückzahlung der angenommenen Gelder an die Darlehensgeber verpflichtete. Mit der Annahme von Geldern auf der Grundlage der Darlehensverträge betreibt die Sachwert-Schmiede GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Die Sachwert-Schmiede GmbH ist verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Darlehensgeber zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Die Sachwert Schmiede GmbH hat mittlerweile Insolvenz angemeldet. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde am Amtsgericht Mannheim eröffnet (Az.: 4 IN 896/15 ) angeordnet.

Seit dem 27.09.2013 ist er alleinige Geschäftsführer der Gesellschaft Gerhard Heck. Dieser könnte auf Grundlage des § 823 Abs. 2 in Verbindung mit § 32 KWG unabhängig von einer etwaigen Insolvenz der Sachwert-Schmiede GmbH persönlich und unbeschränkt auf Schadensersatz haften.

Es könnten auch Vertriebsgesellschaften bzw. Berater oder ein etwaig eingesetzter Treuhänder möglicherweise zur Verantwortung gezogen werden.


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