Schadensersatzklage erfolgreich – Schadensersatzurteil für Mitglied des Verbraucherdienst e.V. Aktien der NWO (Northwest Oil & Gas WKN A0MVHK) wurden in der Zeit von Dezember 2009 bis 31.12.2010 per Cold Calling (Unerlaubter Werbeanruf) angepriesen. Doch von den Gewinnversprechungen blieb am Ende nicht viel übrig. Nun wurde durch die Initiative des Verbraucherdienst e.V. und dessen angeschlossener Rechtsanwältin Atay erste Urteile auf Schadensersatz erwirkt.
Bereits Anfang 2011 berichtete Verbraucherdienst e.V. Essen über die Aktie Northwest Oil & Gas (siehe http://bit.ly/RGcIAp). Eine Vielzahl von Anlegern hatte sich auf die Gewinnversprechungen unerwartet anrufender Vermittler dazu überreden lassen, die Aktie zu zeichnen.
Seinerzeit gab es zwei unterschiedliche Angebote seitens der Telefonwerber wobei sie darauf Wert legten, dass der Angerufene bereits über ein Aktiendepot verfügt und die Northwest Oil & Gas – Wertpapiere nicht von einem Mitarbeiter seiner Hausbank zeichnen lassen muss.
Einem Bankangestellten hätte auffallen können, so vermutet Verbraucherdienst e.V., dass der Kunde der Bank plötzlich Aktien ordert, zu denen anfänglich keine echte Nachfrage, entsprechend kaum Handel existierte. Zumal der Bankkunde u. U. über keine Kenntnis des Wertpapierhandels verfügt. Dies hätte seitens der Bank Nachfragen oder Nachforschungen auslösen und den nichts ahnenden neuen Anleger warnen können. Denn es besteht der Verdacht, dass die Nachfrage und somit das Handelsvolumen der NWO durch deren Hintermänner wie Herrn M. B. und andere selber gefördert worden ist.
Zu vermuten ist, dass die Telefon-Vermittler beauftragt waren Anleger mit entsprechenden Gewinnversprechen und kleineren Kaufsummen für die Aktie zu ködern. Erst die aktive Telefonwerbung könnte dann Grund für die Kurssteigerung gewesen sein.
Laut Angaben von Anlegern wurden bei weiteren Gesprächen dann tolle Geschichten über vermeintlich unmittelbar anstehenden Projekten im Hause NWO berichtet. Diese würden der Gesellschaft innerhalb eines Jahres Umsätze in Millionhöhe bescheren – und der Kurs entsprechend durch die Decke gehen … Des Weiteren wurden laut Aussagen eines Mitglieds außerbörsliche Aktien der Nothwest Oil & Gas (WKN A0MVHK ) mit einer Haltefrist von nur einem Jahr und festem Rückgabepreis im Namen der NWO angeboten. Zur besseren Glaubhaftmachung wurden sogar verschiedenste vermeintliche Zertifikate eingesetzt.
Doch es gab auch vorsichtige Konsumenten die ihre Unterlagen zur Prüfung an Verbraucherdienst e.V. schickten. Die Prüfung ergab insbesondere für die Rückkaufsgarantien den dringenden Verdacht, dass diese sich nicht umsetzen lassen würden. Northwest Oil & Gas wurde daher von Verbraucherdienst e.V. und einer dem Verein angeschlossenen Anwältin angeschrieben. Doch die Frankfurter Briefkastenadresse, als auch die tolle Adresse in USA hüllten sich konsequent in Schweigen.
Somit war es an der Zeit für Verbraucherdienst e.V. im Sinne der betroffenen Mitglieder zu handeln. Der Verein veranlasste Kooperationspartnerin RAin Atay zur Klageeinreichung auf Schadensersatz. Das Landgericht hat der Klage entsprochen und Herrn M.B. zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Weitere Klagen in Hamburg und Düsseldorf sind derzeit noch offen.
Anleger, die ebenfalls betroffen sind von hier geschilderten Käufen der Aktie NWO (Nortwest Oil & Gas) im Zeitraum Dezember 2009 bis Dezember 2010, erhalten bei Verbraucherdienst e.V. Informationen und Unterstützung zu Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Nachtrag 28.09.2012
Die Gegenseite legte Berufung ein, eine Begründung liegt nicht vor.
Nachtrag 18.06.2013
Oberlandesgericht bestätigt gegenüber Nortwest Oil & Gas Pflicht zum Schadensersatz
Nachtrag 11.11.2013 / Aktie NorthWest Oil & Gas
Revision abgelehnt – Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt ebenfalls Pflicht zum Schadensersatz
Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790
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Kommentare zu Northwest Oil & Gas WKN A0MVHK Schadensersatzurteil