Saferpayment AG versuchte Anspruch aus der Nutzung von Erotikwebseiten in diesem Klageverfahren geltend zu machen. Verbraucherdienst e.V. wurde als Prozessbeobachter in besagtem Verfahren (Aktz: 9C566/10) der Saferpayment AG hinzugezogen.
Es handelte sich um ein von der Saferpayment AG angestrengtes Klageverfahren in dessen Verlauf die Saferpayment AG einen Anspruch aus einer Abonutzung von Erotikseiten geltend machte. Saferpayment AG wurde durch die Prozessbevollmächtigte Christina Hildebrandt aus Wiesbaden vertreten, der Schuldner durch die Anwaltskanzlei Thomas Siegel.
Verbraucherdienst e.V. und angeschlossene Anwälte vertreten gleichfalls Mitglieder des Vereins in gleicher Angelegenheit. Auch die Vereinsmitglieder des Verbraucherdienst erhielten Zahlungsaufforderungen des Inkassounternehmens wecollect GmbH aus Düsseldorf mit Inhalt, für den Dienstanbieter Saferpayment AG aus Erotikabos säumige Forderungen zu begleichen.
Verbraucherdienst e.V. teilte der wecollect GmbH in mehrfachen Anschreiben mit, dass ein tatsächlicher Vertragsabschluss durch die betroffenen Mitglieder bestritten wird, und bat um Nachweise über die Berechtigung der Forderungen des Dienstanbieters Saferpayment AG.
Die daraufhin durch die Saferpayment AG übermittelten Nachweise, die die Forderungen gegenüber den Mitgliedern des Verbraucherdienst begründen sollten, sind den Nachweisen, die im Klageverfahren der Saferpayment am AG in Borna als Grundlage für den Anspruchsnachweis dienten, ähnlich.
Das Amtsgericht Borna entschied die Klage der Saferpayment AG abzuweisen. Die Entscheidungsbegründung des Richters lautete, die Ansprüche der Saferpayment AG seien nicht ausreichend nachgewiesen worden. Mitglied sein heißt Gewinner zu sein!
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