Anfang September 2012 erhielt Frau L. Post vom Mahnungs Büro Ries aus 30926 Seelze
Es handelte sich um eine letzte Mahnung, die auf eine vermeintlich offene Forderung der Euro Gewinner Zentrale Bezug nimmt.
Das Mahnungsbüro aus Seelze, als dessen Geschäftsführer im Mahnschreiben ein Herr D. Ries ausgewiesen ist, verweist auf ein mitgeschnittenes Telefonat unseres Mitgliedes Frau L., in dem diese am 20.04.2010 einen Vertrag über die Vermittlung von Gewinnspielen mit der Euro Gewinner Zentrale eingegangen sei. Die Laufzeit des Vertrages habe drei Monate betragen, die Kosten beliefen sich auf 49,- Euro monatlich.
Zitat – “Die Forderung aus der Euro Gewinner Zentrale wurden rechtssicher an das Mahnungs Büro Ries abgetreten und übertragen, somit sind Sie verpflichtet diesen Betrag fristgerecht an uns zu zahlen.“ – Zitat Ende
Es folgt eine Aufstellung des Forderungsbetrags. Die Hauptforderung beläuft sich auf 147,00 Euro (drei Monate je 49,00 Euro), Mahnkosten des Gläubigers (6,00 Euro) und eine Auslagenpauschale (6,50 Euro). Dies ergibt einen Forderungsbetrag von 159,50 Euro, zahlbar sofort bzw. bis spätestens 15.09.2012 (Zahlungseingang). Es folgen die üblichen Hinweise auf Einträge bei der Schufa und andere Wirtschaftsauskunfteien.
Die Euro Gewinner Zentrale ist Verbraucherdienst e.V. aus der Vereinsarbeit im aktiven Verbraucherschutz bekannt.
Die aktuelle Vorgehensweise seitens Mahnungs Büro Ries und Euro Gewinner Zentrale ist nicht neu. Sie lässt vermuten das darauf abgezielt wird, dass wohl kaum ein Verbraucher sich daran erinnern kann mit wem er zu welchem Thema vor zwei Jahren telefoniert hat. Ungewöhnlich ist es schließlich schon das Euro Gewinner Zentrale erst nach zwei Jahren über das Mahnungs Büro Ries den angeblich geschuldeten Betrag einfordern lässt.
Nach Meinung und Erfahrung des Verbraucherdienst e.V. macht man sich hier zunutze, dass Verträge durchaus auch mündlich am Telefon abgeschlossen werden können. Und, was viele Verbraucher häufig auch nicht wissen, dass eine schriftliche Bestätigung des Vertrages nicht notwendig ist.
Dennoch gibt es Regularien die auch bei telefonisch geschlossenen Verträgen einzuhalten sind. Die Nicht-Einhaltung dieser Regeln würde zur Unwirksamkeit eines Vertrags führen, wenn er denn je gültig war, auch im Sachverhalt Euro Gewinner Zentrale. Dies herauszufinden, und die Interessen des Verbrauchers bzw. Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. in solchen Fällen zu vertreten, darauf hat sich der Verein für Verbraucherschutz aus Essen erfolgreich spezialisiert.
Betroffene sollten also nicht übereilt zahlen – aber auch nicht versuchen die Sache auszusitzen. Eine Zahlung kommt einem Schuldanerkenntnis gleich. In der Zahlungsaufforderung des Mahnungs Büro Ries ist zudem nur von drei Monaten aus 2010 die Rede. Nirgends steht geschrieben, ob der fragliche Vertrag “automatisch“ ausgelaufen oder noch aktiv ist. Somit ist nicht ausgeschlossen, dass nach einer Zahlung der ersten Forderung für weitere 24 Monate zu je 49,00 Euro = 1176,00 Euro nachgefordert werden.
Aussitzen ist ebenfalls nicht empfehlenswert. Mit jeder weiteren Mahnung erhöht sich der geforderte Gesamtbetrag. Aus der Praxis wissen wir um ähnliche Fälle, in denen aus ursprünglich 50,00 Euro nach einigen Jahren weit mehr als 1.000,00 Euro wurden. Im hier geschilderten Zusammenhang gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Man kann sich bei Zahlungsunwilligkeit des betroffenen also Zeit lassen …
Irgendwann kommt dann ein gerichtlicher Mahnbescheid. Es reicht häufig, um nicht zu sagen immer seltener aus, dem gerichtlichen Mahnbescheid nur per Kreuzchen zu widersprechen. Auch wenn dies im Internet gern als so einfach dargestellt wird. Warum dies so ist hier lesen
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