Firma Gröger MV GmbH & CO. KG, ansässig in der Südstr. 27 in 74374 Zaberfeld, trat im Jahr 2011 als Rechteinhaber gegen Filesharer auf. Mit den Abmahnungen beauftragte Gröger MV die C-S-R Rechtanwaltskanzlei aus Ettlingen. Folglich erhielten ermittelte Filesharer 2011 zwanzig Seiten umfassende Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung.
In den Verbraucherdienst e.V. bekannten Abmahnschreiben der C-S-R Rechtsanwaltskanzlei lautete der Vorwurf konkret, die Abgemahnten hätten über einen Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung an den Filmen “Obsession – Böse Girlies“ und “Fuck & Dance Vol. XY“ begangen. Wie bei Abmahnungen nach Filesharing üblich lag den Schreiben eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung bei. Die abmahnende Kanzlei aus Ettlingen forderte für ihre Mandantin Gröger MV GmbH damals 651,80 Euro.
Drei Jahre später – Focus Forderungsmanagement will 1151,80 Euro
Forderung der Focus Forderungsmanagement nicht ignorieren
Wichtig! Diese Zahlungsaufforderungen der Focus Forderungsmanagement Mannheim dürfen nicht ignoriert werden. Der Grund: Es könnten tatsächlich Ansprüche durch den Rechteinhaber Gröger MV GmbH & Co. KG bestehen.
Um einen möglicherweise kostenintensiven Prozess gegen Gröger MV GmbH zu vermeiden ist es in jedem Fall wichtig zu reagieren
Ein weiteres Aussitzen gegenüber Inkassounternehmen Focus Forderungsmanagement kann zur Folge haben, dass die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei vom Rechteinhaber Gröger MV GmbH im nächsten Schritt erneut beauftragt wird. Dann mit dem Auftrag den Unterlassungsanspruch vor Gericht einzuklagen. Die momentan von Focus Forderungsmanagement mbH geltend gemachte Forderung würde sich dann gegebenenfalls um ein Vielfaches erhöhen!
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