Die First Communication GmbH aus Frankfurt ist ein Anbieter von Telekommunikationsdiensten mit einem schlechten Ruf. Sucht man bei den gängigen Suchmaschinen nach dem Unternehmen, wird es von diversen Seiten nicht selten mit „Telefon-Abzocke“ in Verbindung gebracht. Ein Mitglied unseres Vereins erhielt durch das Inkassobüro ConKred aus Hamburg ein Vergleichsangebot, welches sich auf eine nicht bezahlte Dienstleistung der First Communication GmbH beruft.
Das Telekommunikationsdienstleistungsunternehmen First Communication GmbH aus Frankfurt am Main bietet laut ihrer Website unter anderem die „Vermarktung intelligenter Kommunikationslösungen und sprachgesteuerter Dienste für Geschäftskunden“ an. Ein Mitglied von Verbraucherdienst e.V. erhielt ein Schreiben von dem Inkassounternehmen ConKred Inkasso aus Hamburg, die aufgrund von „unbezahlten Telefondienstleistungen“ der First Communication GmbH ein Vergleichsangebot unterbreiten.
Die Hauptforderung hat eine Höhe von 1,99 EUR, während ConKred Inkasso satte Inkassokosten von 91,50 EUR sowie eine Gebühr für diesen Vergleich von 45,00 EUR verlangt. Insgesamt würde der Schuldner 164,36 EUR für die nicht beglichenen Dienste der First Communication GmbH zahlen müssen. ConKred fordert jedoch in diesem Vergleich – um einen teuren Gerichtsverfahren aus dem Weg zu gehen – eine Summe von 109,58 EUR. In diesem Schreiben geht ConKred auch davon aus, dass unser Mitglied „offensichtlich ernste finanzielle Probleme habe.“
Die Zahlungsaufforderung von ConKred aus Hamburg fällt ungewöhnlich hoch aus. Die Inkassokosten von 91,50 EUR (siehe Scan) sind überzogen. Nicht einmal ein Rechtsanwalt könnte nach dem RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) so hohe Inkassogebühren für eine Hauptforderung von 1,99 EUR stellen.
Bei weiteren Recherchen stießen wir auf einen Artikel der Märkischen Allgemeinen Zeitung („Inkasso-Irrsinn der Firma ConKred geht weiter“, 03.04.2014), in dem auch die First Communication GmbH in Zusammenhang mit überhöhten oder gar ungerechtfertigten Forderungen von ConKred Inkasso gebracht wird. Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung oder ein Vergleichsangebot von ConKred erhalten? Tauchen auf Ihrer Telefonrechnung auch dritte Telefondienstleister auf, deren Angebote Sie nicht genutzt haben? Verbraucherdienst e.V. bietet Ihnen allgemeine Informationen. Mitglied sein heißt – nicht hilflos zu sein.
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