Stichwort Mentoring bzw. Coaching-Ausbildung: Wie lässt sich ein Vertrag mit Copecart kündigen? Oder muss direkt beim Mentor gekündigt werden? Es ist nicht unbedingt für jeden Betroffenen deutlich, wo und wie bei Nichtgefallen gekündigt werden muss. Wir klären die wichtigsten Fragen.
„Hallo, bist du ein Topseller?“ – so sollen Personen in den sozialen Medien (wie Instagram) von Domenic S. angeschrieben worden sein. Es ging um das Produkt „Topseller Mentoring DSC Strategie“ bzw. um ein Coaching-Programm. Diese Nebenbeschäftigung soll in wenigen Wochen 3.000 EUR bringen. Beworben wurde es via Zoom-Calls, in denen niedrige Preise für dieses Coaching zugesagt wurden – und eine Geld-zurück-Garantie.
Nach der mündlichen Zusage unseres Mitglieds zu diesem Angebot soll dieser laut eigener Aussage einen Link erhalten haben. Domenic S. soll angewiesen haben, einen Haken bei „Widerruf entfällt“ zu setzen – begründet wurde dies mit der benannten Geld-zurück-Garantie. Unser Mitglied war sich dabei nicht bewusst, dass sein Vertragspartner bei dieser Unterzeichnung die Firma Copecart sein wird.
Unser Mitglied fühlt sich getäuscht und vermutet hinter dieser „Topseller Strategie“ ein Schneeballsystem. Der kostenpflichtige Vertrag wäre nicht zustande gekommen, wenn unser Mitglied transparent über die Vertragspartner und Bedingungen informiert worden wäre. (Mehr Erfahrungsberichte hier.)
Copecart GmbH, die in erster Linie Lösungen für Unternehmer zum digitalen Verkauf anbietet (u.a. automatisierte Lösungen für Online-Produktanbieter zur Zahlungsabwicklung) schickte unserem Mitglied eine Rechnung in Höhe von 3.990,00 EUR.
Viele Betroffene haben erst nach dem eigentlichen Vertragsschluss realisiert, dass nicht der Online-Coach bzw. Mentor der Vertragspartner ist, sondern Copecart. Es lässt die Vermutung zu, dass die Dienstleistungen zum Nachteil ausgenutzt werden könnten. Besonders die Unklarheiten bezüglich der Vertragspartner lassen diese Vermutung zu.
In dem oben angeführten Beispiel mit dem Mentor Domenic S. berichtet unser Mitglied über verbale Beleidigungen und unprofessionelles Verhalten, welches das Vertrauen in das Mentoring stark erschüttert haben soll. Doch auch hier wurde die Copecart GmbH für die Zahlungen angegeben – was eine Kündigung bzw. einen Widerruf erschwert.
Wir fassen an dieser Stelle einige der häufigsten Probleme und wissenswerten Informationen zur Kündigung und zum Widerruf von Coaching-Verträgen zusammen.
Unterschiede für Vertragspartner (Gewerbetreibende, Verbraucher)
Unternehmern, Selbständigen und Freiberuflern steht von vornherein kein Widerrufsrecht zu. Jene Gewerbetreibenden könnten demzufolge beim Vertragsschluss nicht verzichten – im Gegenteil zu Verbrauchern. Kunden sollen vor der Unterschrift dazu aufgefordert, ein Häkchen bei der Zustimmungs- und Kenntnisnahmeerklärung abzugeben. Bei Fernabsatzverträgen, die z.B. über einen Videocall/Telefon geschlossen werden, steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu.
Gründe für eine Kündigung bzw. einen Widerruf
Laut der Erfahrungen von Betroffenen, die uns ihre Erfahrungen mit Copecart mitteilten, wurden die Erwartungen an das Coaching nicht erfüllt. In manchen Fällen konnten die Kunden nur wenig mit den Videolehrgängen anfangen. Um einen finanziellen Nachteil zu vermeiden, wurde eine Kündigung angestrebt. In unserem Beitrag „Erfahrungen Coaching: Eine Betroffene berichtet über Copecart“ (LINK) lassen wir eine ehemalige Kundin zu Wort kommen.
Probleme beim Kündigen
Wie bereits beschrieben, soll der Vertragsschluss oft nicht direkt mit dem Coach / Mentor erfolgen, sondern mit der CopeCart GmbH. Dieser Umstand ist vielen Kunden nicht immer bewusst und muss demzufolge auch keine Zweifel auslösen. Wer ist nun eigentlich Vertragspartner? Der Coach / Mentor verweist auf CopeCart als Vertragspartner, Copecart hingegen zurück auf den Coach. Ein weiteres Problem sind die möglichen Abweichungen hinsichtlich der Vertragsinhalte. Diese können im Kontrast zu dem stehen, was zuvor durch die jeweiligen Coaching-Ausbilder oder Video-Lerngänge vermittelt wurde.
Zum Abschluss an dieser Übersicht möchten wir eine Meldung teilen, die uns sehr erfreut. Dank der Arbeit der angeschlossenen Rechtsanwälte konnte sich unser Mitglied Frau K. erfolgreich durchsetzen. Die Bestellung des Produkts „Black Friday/Topseller Mentoring, DSC-Strategie“ wurde gekündigt und die Ratenzahlungen für die Bestellung gestoppt.
Haben Sie Fragen zum Thema oder Erfahrungen mit Online-Coaching-Verträgen bzw. Copecart, die Sie mitteilen möchten? Suchen Sie ebenfalls Hilfe und Unterstützung zu diesem Thema? Informieren Sie sich durch unsere zahlreichen Kontaktmöglichkeiten und werden Sie aktiv!
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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.
Kommentare zu Copecart GmbH und Coaching: Alles über Kündigen und Widerruf