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Ein Verbraucherin leitete eine Email an uns weiter mit dem Betreff „Letzte Mahnung vor Klageerhebung“. Absender soll angeblich die Kanzlei Frommer Legal sein. Wir möchten direkt klarstellen: hierbei handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine gefälschte Fake-Abmahnung.
Unternehmer, die ihre Firma frisch im Handelsregister eintragen, sind besonders betroffen. Sie erhalten unverschämt hohe und vor allem falsche Rechnungen für den Handelsregistereintrag – oder sie werden mit unerwünschten Offerten bzw. Cold Calls belästigt. Bereits seit vielen Jahren berichten wir regelmäßig über die kostspieligen Gefahren für Gewerbetreibende, die bei Unkenntnis entstehen können. Leider ist das Thema im Jahr 2024 immer noch aktuell. Aus diesem Grund fassen wir an dieser Stelle aufschlussreich zusammen, was Unternehmer nach der Eintragung im Handelsregister beachten sollten.
Auf dem ersten Blick könnte man fast glauben, dass es sich bei dem Brief des Absenders „Rechtsanwaltskanzlei Dr. Müller & Kollegen“ aus 93977 Bad Abbach um einen seriösen Brief eines Anwalts handelt. Doch lässt sich das Schreiben schnell entlarven: es geht um einen angeblichen Schadensersatzanspruch für die Empfängerin. Jedoch ist die Kanzlei bzw. Rechtsanwalt Dr. Jur. Joachim Müller mit den im Schreiben erkennbaren Daten nicht im Anwaltsregister gelistet.
Weihnachten rückt immer näher, was leider auch einen Anstieg von Betrugsversuchen bedeutet. Besonders im Bereich Online-Shopping gibt es zum Jahresende leider einen deutlichen Anstieg von Fake-SMS oder Spam-Mails zu vermerken.
Immer wieder werden die populärsten sozialen Medien genutzt, um Verbraucher in die Falle zu locken. Wir warnen an dieser Stelle vor unseriösen Kreditangeboten bei Instagram, TikTok, Facebook usw., in denen Kredite von mehreren Tausend Euro versprochen werden, doch letztendlich nur neue Schulden entstehen.
Filesharing-Abmahnungen sind etwas aus der „Mode“ gekommen, zumindest melden sich weniger Betroffene bei uns. Nun liegt aber eine kuriose Meldung vor. Ein „Rechtsanwalt Manuel Holleis“ schickte eine Email an eins unserer Mitglieder, angeblich soll eine Urheberrechtsverletzung begangen worden sein.
In diesem Sommer häuften sich Meldungen bezüglich der „Mandate für Gerichtsverfahren“, die via Email durch einen Absender „Kriminalabteilung“ o.ä. verschickt werden. Es handelt sich hierbei um Fake-Mails und es sollte auf keinen Fall auf diese reagiert werden!
Ein Verbraucher meldete sich bei uns, um uns seine Erfahrungen mit einem Sperrmüllabfuhr-Dienstleister aus dem Internet mitzuteilen. Auf der Suche nach einem günstigen Anbieter stieß er auf eine Firma, die am Ende das Sechsfache von der ursprünglich vereinbarten Summe verlangte – in bar.
Ein Verbraucher leitete einen Screenshot einer SMS an uns weiter, vor der wir an dieser Stelle warnen möchten. Es handelt sich um den Link auf eine unseriöse Webseite namens „erstattung-bmf“. Die Initialen BMF sollen das für Bundesministerium für Finanzen stehen. Es handelt sich bei dieser SMS natürlich um einen Fake – also nicht antworten oder den Link aufrufen!
Wir warnten bereits vor einigen Jahren von dem Betrug mit dem angeblichen Millionenerbe, welches Verbrauchern schriftlich per Fax und Mail zugesichert wurde. Das Prinzip ist seit mehr als 20 Jahren unverändert – und wahrscheinlich auch weiterhin erfolgreich. Das besagte Erbe von mehreren Millionen US-Dollar (oder vielleicht auch Euro) soll überwiesen werden. So weit, so gut. Im Laufe der Unterhaltung wird den Empfängern unterbreitet, dass sie jedoch eine im Gegensatz zum Gewinn geringe Summe um die 1.000 EUR (Bearbeitungsgebühren) vorab überweisen sollen.
Meine Frau hat in einem Parkhaus in Duisburg Homborn von der Firma Park Control geparkt, trotz das ihr Kennzeichen von… .ganzen Kommentar lesen..