Titel: Warnung vor Streaming-Portalen: Drohung mit Inkasso-Mails

Warnung vor Streaming-Portalen: Drohung mit Inkasso-Mails

22.12.20

Die Masche ist seit längerem bekannt: angebliche wurde ein kostenpflichtiger Streaming-Dienst genutzt, doch die entstandenen Kosten nicht gezahlt. Aus diesem Grund soll ein Betrag im dreistelligen Bereich überwiesen werden, oft unter der Androhung von weiteren Kosten. Die Anbieter stellten in den vergangenen Monaten zahlreiche Portale dieser Art online. Eins haben sie gemeinsam: es soll sich um Abzocke handeln.

Angebliches Abo für nicht funktionierenden Streaming-Dienst?

Bereits im Februar 2020 warnte das Landeskriminalamt Niedersachsen in ihrem „Ratgeber Internetkriminalität“ vor der Abzocke mit gefälschten Streamingdiensten. In dem Artikel heißt es: „Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Erstatten Sie Anzeige! Wichtig ist, dass Sie dabei erklären, wie Sie auf den Dienst gestoßen sind“.

Es wandten sich in der Vergangenheit ebenfalls Verbraucher an uns, um über derartige Portale zu berichten. Nicht wenige erhielten auch eine Email, die den Eindruck eines seriösen Inkassounternehmens vermitteln sollte. In den Mails wurden die angeblich entstandenen Kosten einer Mitgliedschaft auf dem jeweiligen Streaming-Portal geltend gemacht. Dabei sind sich die Verbraucher in diversen Fällen nicht einmal im Klaren, wie eine solche Rechnung zustande gekommen sein soll.

Nutzung nur mit Registrierung möglich

Die uns bekannten Webseiten ähneln sich vom Aufbau her stark. Besucher der Seiten bekommen beim Start aktuelle und auch ältere Kinofilme dargestellt. Bei einem Klick erhält der Nutzer den Hinweis „Achtung! Es wurde ein Fehler festgestellt: Nicht registrierte Nutzer haben keinen Zugriff auf die Filme, melden Sie sich bitte an bzw. registrieren Sie sich auf der Webseite.“

Ob die Filme mit einem Abo in zufriedenstellender Qualität zu streamen ist, kann an dieser Stelle nicht festgestellt werden. Es ist jedoch fraglich, ob es überhaupt möglich ist.

Nutzungsbedingungen weisen auf das teure Abo hin

Von einem Anmelden kann an dieser Stelle nur dringend abgeraten werden. Mit der Weitergabe der Daten gelangen die Betreiber an die notwendigen Kontaktdaten, um im weiteren Verlauf Geldforderungen zu stellen. In den Nutzungsbedingungen heißt es: „Die Registrierung beginnt mit einer kostenfreien Testphase mit einer Dauer von 5 Tagen. Wenn Sie Ihr Abonnement innerhalb dieser Frist abbestellen, wird Ihr Account aus unserer Datenbank vollständig gelöscht. Wenn Sie Ihr Abonnement während der kostenfreien Testphase nicht abbestellen, wird Ihr Account automatisch auf einen Premium-Account mit einer Laufzeit von einem Jahr umgestellt.“

Weiter geht es mit: „Wenn Sie die kostenfreie Testphase abonnieren oder Ihren Account während der Testphase löschen, wird keine Gebühr erhoben. Falls Sie Ihren Account innerhalb von 5 Tagen nicht löschen sollten, wird Ihr Account automatisch als Premium-Tarif für den Preis von 29,90 € pro Monat (358,80 € pro Jahr) verlängert. In diesem Fall muss die Zahlung für die Premium-Mitgliedschaft einmalig in Höhe von 358,80 € geleistet werden. “

Die Liste ist lang: zahlreiche Streaming-Dienste mit verschiedenen URLs

Über 200 Webseiten sollen mittlerweile bekannt sein. Die Namen sind meist ähnlich, beinhalten die Bezeichnungen „Flix“ oder „Stream“ in Anlehnung bekannter seriöser Anbieter. Hier sind ein paar Namen der fragwürdigen Webseiten:

Stand 16.03.2021: adoflix.de, bodaflix.de, domoplay.de, donflix.de, flipflix.de, gogflix.de, hitflix.de, judoplay.de, limeflix.de, listplay.de, logplay.de, lomaflix.de, maloflix.de, megplay.de, memaplay.de, montplay.de, movplay.de, nunuplay.de, playdoyo.de, roxplay.de, sadplay.de, tedaflix.de, wagplay.de, yadaplay.de etc.

Screenshot Streaming Portal „DonFlix.de“ / DEZ 2020

Oben zu sehen ist die typische Startseite der dubiosen Streaming-Portale. Bis auf die Bezeichnung bzw. das Logo lassen sich kaum Unterschiede feststellen.

Was tun, sofern eine Rechnung eintrifft?

Keine Panik. Bislang ist nichts von „weiteren gerichtlichen Schritten“ wie einem Mahn- oder gar einem Vollstreckungsbescheid bekannt. Viel mehr scheint es sich bislang nur um Drohgebärden zu handeln. Sie sollten dem Absender einen Widerruf bzw. das Bestreiten des Zustandekommens eines Vertrages zukommen lassen. Zahlen Sie nicht und erstatten Sie stattdessen Anzeige bei der Polizei.


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