Mehrfache Beschwerden von Konsumenten veranlassen Verbraucherdienst e.V. präventiv über PPT Infoservice zu berichten. Insbesondere der Fall des Herrn D. beschäftigt Verbraucherdienst e.V.
PPT Infoservice GmbH und Herr D.
Herr D. stieß in der Tageszeitung auf ein Inserat. Er rief die angegebene Telefonnummer an, um Einzelheiten zu erfahren. Das Inserat, so schilderte Herr D. weiter gegenüber Verbraucherdienst e.V., wies keine Informationen zu einer etwaigen Kostenpflicht aus.
Im Verlauf des Telefonates, so Herr D. weiter, wurde er darüber informiert, dass die PPT Infoservice eine Art Partnervermittlung sei. Sein Beitritt sei für eine Jahresgebühr in Höhe von 259,- Euro möglich. Das hörte sich für Herrn D. erst einmal günstig an, zumal für die Dauer eines Jahres jede Woche zwei Vermittlungsvorschläge bei ihm eingehen sollen.
Kurze Zeit nach diesem Telefonat erhielt Herr D. ein Schreiben, in dem plötzlich nur noch von einer Mitgliedschaft gesprochen wird. Da fragt sich Verbraucherdienst e.V:
– WIE bzw. WO ist Herr D. Mitglied geworden?
– Werden Mitgliedschaften nicht von Vereinen oder Clubs angeboten
– Ist die PPT Infoservice nicht eine GmbH, also weder ein Verein noch ein Club?
Auch eine Widerrufsbelehrung und AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) waren dem Anschreiben nicht beigefügt. Aus verständlichen Gründen fehlte auch eine beiliegende Satzung, wie sie für Vereine üblich und notwendig ist, in denen man Mitglied werden kann.
Schließlich kann die PPT Infoservice und Vertriebs GmbH schon auf Grund der Firmierung kein Verein sein, verfügt somit auch über keine Vereinssatzung.
Zusätzlich kostenpflichtige Hotline ohne Preisangabe
Aus dem Schreiben der PPT Infoservice an Herrn D. geht weiter hervor, dass zugesagte Kontakte über eine kostenpflichtige Hotline abzurufen sind. Über die Kosten je Minute für die Nutzung der Hotline werden keine Angaben gemacht.
Versuch macht klug …
… dachte Herr D. sich und testete die Nummer der Hotline. Die Hotline nannte ihm eine weitere Rufnummer, die er anrufen solle. Er folgte dieser Aufforderung, und was nun kam verärgerte Herrn D., der gegenüber Verbraucherdienst e.V. diesbezüglich so äußerte:“ (…) dann kommt eine süße Stimme mit der Ansage: Der Teilnehmer wird verständigt.“
PPT Info Service und das Widerrufsrecht
Diese Umstände veranlassten Herrn D. von seinem Widerrufsrecht fristgerecht Gebrauch zu machen. Wie nicht anders zu erwarten wurde sein Widerruf von PPT Infoservice abgelehnt. Ein Widerruf sei nicht möglich, der abgeschlossene Vertrag wirksam und rechtlich nicht sittenwidrig. Weiter heißt es im Antwortschreiben der PPT Infoservice an Herrn D. –
Zitat:
“Die Auswahl und Bereitstellung der Kontaktdaten hat mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen. In diesen Fällen erlischt das Widerrufsrecht mit Ausführungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist“
Zitat Ende.
Ist Herr D. etwa für eine Jahresgebühr in Höhe von 259,- Euro Mitglied im Club der Dummen geworden …?
Verbraucherdienst e.V. und angeschlossene Anwälte sind der Meinung, dass Herrn D. sehr wohl ein Widerrufsrecht zusteht. Dieser Ansicht war auch Herr D. Er gab sich mit der Aussage von PPT Infoservice nicht zufrieden und bestand im weiteren schriftlichen Dialog mit PPT auf sein Widerrufsrecht.
Daraufhin wurden Herrn D. recht “exklusive“ Zahlungsaufforderungen durch die PPT Infoservice und Vertriebs GmbH zugeschickt.
Besonderheit der von PTT Infoservice versendeten Briefe
Es wurden Fensterumschläge genutzt. Im Adressfeld unterhalb der Empfängeradresse, für jeden deutlich lesbar der Vermerk in großen roten Lettern: Zitat:“ PPT Infoservice Letzte Mahnung Verm. von Sexkontakten “ – Zitat Ende
Verbraucherdienst e.V. ist der Meinung, dass diese Vorgehensweise bewusst von der PPT Infoservice gewählt wurde um erheblichen Druck auf Herr D. auszuüben. Denn viele Betroffene werden schon aus Scham diesem Druck vermutlich nachgeben – und den so gestalteten Zahlungsaufforderungen Folge leisten.
Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790
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