Ist Filesharing tot? Mitnichten! Trotz vieler Streaming-Alternativen wird auch im Jahr 2022 das Teilen und Verbreiten von urheberrechtlich geschütztem Material abgemahnt. Frommer Legal ist weiterhin eine der Kanzleien, die u.a. mit Abmahnungen für Rechteinhaber wie Warner Bros. Entertainment GmbH aktiv ist.
Ein paar Zahlen zum Streaming: Laut einer Studie der Krankenkasse DAK-Gesundheit und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) soll jeder Dritte der 10- bis 17-Jährigen über fünf Stunden Videos am Wochenende schauen. An einem Werktag sollen es Schnitt sogar drei Stunden (macht 173 Minuten) sein.
Das Streamen von Serien und Filmen ist hiernach eine beliebte Freizeitbeschäftigung, doch eine Frage sollte erlaubt sein: Wer soll das alles gucken? Viele der erfolgreichsten Werke der letzten Zeit (wie zum Beispiel „DUNE“ oder „Matrix Resurrection“) sollen von Warner Bros. Entertainment GmbH produziert sein. Natürlich ist dieses Unternehmen nicht daran interessiert, dass die produzierten Filme und Serien nicht kostenlos im Netz zum Download angeboten werden.
Im Gegenteil: Verstöße gegen das Urheberrecht werden teuer abgemahnt. Da Warner Bros. Entertainment GmbH bei bestimmten Filmen und Serien die alleinigen Nutzungs- und Verwertungsrechte inne haben, ist das Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Werken rechtswidrig.
Beauftragt wird die Münchner Kanzlei Frommer Legal. Wir berichteten bereits zahlreich über Filesharing-Abmahnungen, die im Auftrag von Warner Bros. Entertainment GmbH versandt worden sind. Frommer Legal war vorher als Waldorf Frommer bekannt und war in der Vergangenheit für viele namhafte Größen wie Constantin Film oder Leonine Distribution GmbH.
Im Jahr 2022 könnte man sich die Frage stellen, ob aufgrund der zahlreichen Streaming-Dienste ein Torrent-Download überhaupt noch attraktiv ist. Schließlich bieten die einzelnen Dienste für derzeit unter 20 EUR pro Monat ein reichhaltiges Angebot. Doch scheinbar ist das Filesharing von Filmen und Serien weiterhin in dementsprechenden Online-Börsen, Gruppen oder Foren sehr beliebt.
Besonders in Zeiten den Pandemie könnte es verlockend sein, aktuelle Blockbuster im Kino direkt nach der Veröffentlichung im Internet zu suchen und via Torrent herunterzuladen. Doch da lauert die Gefahr einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung, die von den Anwälten der Kanzlei Frommer Legal versandt wurde.
Die Themen Filesharing und Urheberrechtsverletzungen sind deshalb auch im Jahr 2022 noch aktuell und ein Ende der illegalen Downloads und Bereitstellungen ist nicht in Sicht. Diese Entwicklung scheint sogar wieder etwas Aufwind zu erhalten, da die immer mehr werdenden Streaming-Anbieter so viele Inhalte anbieten, dass Filesharing leider wieder attraktiver wirkt.
Wir berichten in unseren Blogs regelmäßig über Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal. Wir präsentieren an dieser Stelle eine Übersicht.
Eine Abmahnung kann eine teure Angelegenheit werden. Uns liegen Abmahnungen von Frommer Legal vor, in denen die Zahlung eines Betrags von über 900 EUR verlangt wird, um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären. Reagiert der vermutete Verursacher nicht, kann es zum Mahnbescheid oder zur Klage kommen.
Wir bieten Betroffenen unsere Hilfe an. Mitglieder von Verbraucherdienst profitieren von der Unterstützung unserer angeschlossenen Rechtsanwälte, die aufgrund der jahrelangen Erfahrung mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen erfolgreich beraten und helfen konnten.
Haben Sie eine Frommer Legal Abmahnung erhalten? Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf.
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