Ein Versäumnisurteil kassierten die Prozessbevollmächtigten .rka Anwälte der Koch Media GmbH. Zwar baten die Anwälte aus Hamburg um eine Terminverlegung. Diese ging aber offenbar erst am späten Abend vor der den anberaumten Verhandlungstermin ein. Das sah das Gericht als zu spät an.
Der im Gegensatz zu den Rechtsanwälten des Klägers am Tage der Verhandlung anwesende Anwalt des Mitglieds beantragte, den streitgegenständlichen Vollstreckungsbescheid aufzuheben und die Klage abzuweisen. Darüber hinaus beantragte er den Erlass eines Versäumnisurteils.
Dem Rechtstreit waren eine Abmahnung wegen Filesharing und ein daraus resultierender Mahnbescheid voraus gegangen.
Gegen die Koch Media GmbH mir ihren Prozessbevollmächtigten .rka Anwälte wurde ein Versäumnisurteil gesprochen. Dagegen wurde erwartungsgemäß Einspruch durch die rka Anwälte eingelegt. Dieser wurde später wieder zurück genommen. So ist im Beschluss Amtsgericht Charlottenburg zu lesen:
[…] hat die Klägerin den Einspruch gegen das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Charlottenburg vom 07.04.2016 (Geschäftszeichen: 218 C 43/16) zurückgenommen und deshalb auch die durch die Einlegung des Einspruchs verursachte Kosten zu tragen (§§ 346, 516 Abs. 3 ZPO). Ferner wird der Verlust des eingelegten Einspruchs festgestellt. […]
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Kommentare zu Versäumnisurteil rka Anwälte / Koch Media GmbH gegen Mitglied