Titel: Versäumnisurteil Firmenauskunft P.U.R. GmbH

Az. 11 C 165/23

Am Amtsgericht Hattingen wurde am 19.03.2025 die Klage der Firmenauskunft P.U.R. GmbH abgewiesen. Im Rechtsstreit zwischen der Klägerin, vertreten durch den GF, und unserem Mitglied kam es zu einem Versäumnisurteil.

Über die Firmenauskunft P.U.R. GmbH und wie es zur Klage kam

Von der Firmenauskunft P.U.R. GmbH, ansässig in Emmerich, erfuhren wir, als uns zahlreiche Gewerbetreibende und Freiberufler über unaufgeforderte Telefonanrufe informierten. In diesen Telefonaten wurde Verträge für kostenpflichtige Firmen-Einträge im Verzeichnis Firmenauskunft 24 abgeschlossen.

Das genannte Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter der Nummer HRB 3388 eingetragen, mit Christian R. als Geschäftsführer. Früher war auch Alexander P. in dieser Position tätig, der auch im Zusammenhang mit anderen Unternehmen wie die Peters Online Verlag GmbH, SEO Medien GmbH und CEOTECC uns bekannt wurde.

Ein „Ja“ zu viel kann kostspielig werden

Doch wie kommt es dann zum Vertrag? Oft liegen viele wichtige Informationen des Telefonats nicht vor, da nur der Vertragsschluss selbst via Aufnahme dokumentiert wird. Was davor erzählt wird? Das ist im Nachhinein schwer zu beweisen und nachzuvollziehen. Allgemein lässt sich Folgendes über die Vorgehensweise bei einem Anruf (Cold Call) sagen: Es soll laut einiger Betroffener in ersten Anrufen behauptet worden sein, dass bereits ein kostenfreier Vertrag bestehen würde, oder es bleibt bis zum Vertragsschluss unklar, wer der eigentliche Vertragspartner war?

Ein ausgesprochenes „Ja“ kann somit zu teuren und unerwünschten Verträge mit langer Laufzeit führen – und letztendlich zu einem Gerichtsverfahren, sofern die geforderte Summe nicht beglichen wird.

Die Klage wurde abgewiesen

Mit der Hilfe und Unterstützung unseres angeschlossenen Rechtsanwalts konnte sich unser Mitglied beraten lassen, um die bestmöglichen Schritte zur Verteidigung einzuleiten. Am 19.03.2025 kam es dann zur Entscheidung am Amtsgericht Hattingen. Die Klage wurde der Firmenauskunft P.U.R. GmbH wurde abgewiesen, da es zu einem Versäumnis kam. Oder mit anderen Worten: Von der Klägerseite ist niemand erschienen. Wir freuen uns über den Erfolg für unser Mitglied.

@verbraucherdienst 🎉 Erfolg vor Gericht! Die FIRMENAUSKUNFT PUR GmbH stand mit einem Mitglied vor Gericht – doch das Amtsgericht Hattingen hat die Klage abgewiesen! 💥 Grund war, dass die Gegenseite nicht erschienen ist – es kam zum Versäumnisurteil! ❗️Habt ihr auch Ärger mit Branchenverzeichnissen oder fragwürdigen Forderungen? 👉 Dann meldet euch bei uns – wir helfen weiter! #Branchenbuch #PURGmbH #Gerichtsurteil #Versäumnisurteil #Rechtschutz #Amtsgericht #Gewerbetreibende #Verbraucherschutz #TikTokNews #Erfolgsgeschichte #Hattingen #Firmenauskunft #NichtMitUns ♬ Originalton – Verbraucherdienst e.V.

Das Urteil können Sie vollständig auf unserer Seite lesen: MEHR

Allgemeine Empfehlungen bei Branchenverzeichnis-Verträgen:

  • Keine Zahlungen leisten: Überweisen Sie nicht ungeprüft Geld aufgrund solcher Anrufe oder erhaltener Rechnungen
  • Nicht unter Druck setzen lassen: Lassen Sie sich nicht von Drohungen oder angeblichen Vertragsverpflichtungen einschüchtern
  • Rechtlichen Beistand suchen: Suchen Sie sich Hilfe, um sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren

Es ist wichtig, wachsam zu sein und sich nicht verunsichern zu lassen. Bei Unsicherheiten oder wenn Sie bereits betroffen sind, können Sie uns gerne kontaktieren.

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

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