Condor Forderungsmanagement aus Ludwigshafen forderte gegen ein Mitglied des Verbraucherdienst e.V. Die Forderung begründete sich aus einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Die Forderung wurde angefochten für unser Mitglied, woraufhin Condor Forderungsmanagement einen Mahnbescheid erwirkte. Diesem Mahnbescheid gegen unser Mitglied wurde zeitnah fachgerecht und ausführlich begründet widersprochen. Inkassounternehmen Condor entschied sich für eine gerichtliche Auseinandersetzung und reichte nun Klage ein.
Eine mit Verbraucherdienst e.V. kooperierende Rechtsanwältin hätte die Interessen unsere Mitgliedes gern vertreten, doch niemand seitens Condor Forderungsmanagement erschien zum entscheidenden Termin vor Gericht – Mit der Folge eines Versäumnisurteils gegen das Inkassounternehmen aus Ludwigshafen. Somit ist unser Mitglied von den geforderten Zahlungsansprüchen befreit.
Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790
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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
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Wahrscheinlich falscher Adressat. Bitte überprüfen Sie, wen Sie mit diesem Kommentar erreichen wollen. .ganzen Kommentar lesen..
Sehr geehrter Herr König ! Sie schreiben mir immer auf meiner Er-Mail und verlangen 470 € wo für sind dieses… .ganzen Kommentar lesen..
Mit diesem Coaching hatte ich auch leider meine Erfahrungen gemacht, obwohl ein Coaching, wie es versprochen wird, es ja nicht… .ganzen Kommentar lesen..
Katastrophales Preis - Leistungsverhältnis, halbherziges Coaching, enttäuschend und viel „heiße Luft!“ Absolut nicht empfehlenswert! .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Urteil Condor Forderungsmanagent Ludwigshafen ./. Mitglied Verbraucherdienst e.V.