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Urteil Condor Forderungsmanagent Ludwigshafen ./. Mitglied Verbraucherdienst e.V.

23.10.13

Condor Forderungsmanagement aus Ludwigshafen forderte gegen ein Mitglied des Verbraucherdienst e.V. Die Forderung begründete sich aus einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Die Forderung wurde angefochten für unser Mitglied, woraufhin Condor Forderungsmanagement einen Mahnbescheid erwirkte. Diesem Mahnbescheid gegen unser Mitglied wurde zeitnah fachgerecht und ausführlich begründet widersprochen. Inkassounternehmen Condor entschied sich für eine gerichtliche Auseinandersetzung und reichte nun Klage ein.

Eine mit Verbraucherdienst e.V. kooperierende Rechtsanwältin hätte die Interessen unsere Mitgliedes gern vertreten, doch niemand seitens Condor Forderungsmanagement erschien zum entscheidenden Termin vor Gericht – Mit der Folge eines Versäumnisurteils gegen das Inkassounternehmen aus Ludwigshafen. Somit ist unser Mitglied von den geforderten Zahlungsansprüchen befreit.

Condor_Forderungsmanagement_Versaeumnisurteil_Abmahnung_23102013


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