Herr Rechtsanwalt Schmietenknop von der CSR Rechtsanwaltskanzlei teilte uns Ende Juni 2015 mit, das die Klage gegen unser Mitglied zurückgenommen wird. Mitglied sein heisst – der Zug ist noch nicht abgefahren! Eingereicht wurde die besagte Klage beim Amtsgericht Hannover und hatte schon zu umfangreichen Schriftwechseln geführt.
Angeblich hatte unser Vereinsmitglied einen Erotikfilm der Gröger MV GmbH und Co. KG per Filesharing heruntergeladen und geteilt. Die IP-Adresse des Anschlussinhabers sollte laut Abmahnschreiben von einer Spezialsoftware ermittelt worden sein. Im Laufe des Verfahrens wurde auch ein Gutachten für das entsprechende Programm „Bittorrent-IPLogger V2.0“ von der Firma iObserve GmbH angefertigt, welches die korrekte Arbeitsweise dokumentieren sollte.
Jedoch konnte der Anwalt, der für den Verbraucherdienst e.V. tätig ist und mit der Verteidigung betraut, einige entscheidende Argumente vorbringen, die an der Gültigkeit der Abmahnung und des daraus resultierenden Mahnbescheides Zweifel aufkommen ließen. Der Inhaber des Erotik-Filmwerks trat schon Ende 2013 die Forderung aus der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an die FOCUS Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH ab. Diese Inkassofirma beauftragte somit den Anwalt Schmietenknop, der die Abmahnung versendet hatte, auch mit der gerichtlichen Durchsetzung der Forderung, die er jetzt erfreulicherweise zurückgenommen hat.
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