Ist Sozial Sponsoring eine gute Idee? Vereine oder Institutionen erhalten kostenfreie Fahrzeuge, Anhänger, Equipment. Refinanziert wird das ganze durch Werbung von regionalen Unternehmen. Wir berichteten bereits hierüber.
Doch was viele nicht wissen, konnte der Spiegel bereits 2014 unter dem Titel „Tue Gutes und kassiere“ berichten:
Ein Ford Tourneo Connect für 25.000 € wurde mit Werbung über 102.000 € beklebt. Anders formuliert hätte man statt einem Fahrzeug vier Fahrzeuge bezahlen können. Die Gewinnspanne betrug für die Firma 400%, wobei eine Vielzahl an Provisionen an die Vertreter geht.
Ein anderes Beispiel war ein Renault Kangoo, der 11.000 € kostete und für 2.500 € beklebt wurde. Einnahmen an Werbung wurden erziehlt in Höhe von 104.693 €. Gewinn vor Provisionsausschüttung damit über 81.000 €.
Spieleanhänger im Wert von 2.000 €, so der Spiegel, sollen für 76.000 € verkaufte Werbung erfolgt sein.
Eine eigene Rechnung, die der Verbraucherdienst vornahm, kommt zu vergleichbaren Zahlen:
Ein Citroen Jumper für 33000 € wurde von einem Social Sponsoring Unternehmen für ca. 120.000 € Werbeeinnahmen bereitgestellt. Auch hier die Überschüsse exorbitant.
Gewerbetreibende sollten sich also fragen, ob Sie wirklich gutes Tun, wenn sie überzogene Werbeverträge eingehen. Natürlich ist das Aquirieren von Werbung nicht einfach, natürlich entstehen hierzu Kosten. Aber eine Achtfache oder Siebenfache Renditequote ist aus unsererer Sicht unsozial. Letztlich gilt es, Verträge zu prüfen, bevor man sie unterschreibt. Auch wenn es manchmal doch zu keinem Vertragsschluss kommt.
Probleme mit Social Sponsoring-Verträgen? Schildern Sie uns Ihren Fall! Schnell und einfach Kontakt mit uns aufnehmen!
Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790
Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.
Gerne können Sie uns auch via Email-Adresse und Kontaktformular erreichen: KONTAKT
Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
Meine Frau hat in einem Parkhaus in Duisburg Homborn von der Firma Park Control geparkt, trotz das ihr Kennzeichen von… .ganzen Kommentar lesen..
Ich habe nach Bestätigung des Auftrags die Aufforderung zur Bezahlung der Gebühr erhalten. Da diese mich stutzig gemacht hat, habe… .ganzen Kommentar lesen..
Wir haben auf der Straße geparkt für 3 min. Da kam ein Privatmann und hat Bilder gemacht, 2 Wochen später… .ganzen Kommentar lesen..
Zum ersten Mal in meinem Leben bin ich in die Falle getappt und habe bei diesem sogenannten Versandhaus eingekauft. Drei… .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Sozial Sponsoring oder unsoziale Gewinnspannen?