Titel: Kann ich Verträge bei CopeCart widerrufen?

Kann ich Verträge bei CopeCart widerrufen?

05.08.22

Im Moment erreichen uns viele Anfragen zu der Frage, ob man Verträge bei CopeCart bzw. mit den zugrundeliegenden Coaches widerrufen kann im Sinne des Gesetzes.

Kann man Onlineverträge bei CopeCart widerrufen?

Grundsätzlich steht bei Fernabsatzverträgen dem Kunden ein Widerrufsrecht gem. §§312g, 355 BGB zu. Man kann also solche Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

Kann man Onlineverträge über digitale Produkte bei CopeCart widerrufen?

Auch diese Form der Fernabsatzverträge kann man widerrufen, außer es wurde formwirksam darauf hingewiesen, dass das Widerrufsrecht wegen Erfüllung noch vor Ablauf der Widerrufsfrist ausgeschlossen ist. §356 Abs. 5 BGB lautet für digitale Produkte insoweit:

5) Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch unter folgenden Voraussetzungen:

1. bei einem Vertrag, der den Verbraucher nicht zur Zahlung eines Preises verpflichtet, wenn der Unternehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat,

2. bei einem Vertrag, der den Verbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet, wenn

a) der Unternehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat,

b) der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,

c) der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass durch seine Zustimmung nach Buchstabe b mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht erlischt, und

d) der Unternehmer dem Verbraucher eine Bestätigung gemäß § 312f zur Verfügung gestellt hat.

§356 BGB

Der Hinweis muss richtig und vollständig sein. Zudem muss der Verfall des Widerrufsrecht gem. §312f BGB mitgeteilt worden sein.

Copecart antwortet auf Widerrufe von Kunden daher oft mit der folgenden Standardformulierung:

„Eine Stornierung ist unsererseits nicht möglich, da du im Bestellprozess dem Erlöschen des Widerrufsrechts bei Beginn der Vertragsausführung zugestimmt hast und wir mit der Vertragsausführung schon begonnen haben.“

Aus einer eMail von CopeCart

Ob auf das Erlöschen des Widerrufsrechts auch in Form des §312f BGB nochmals körperlich hingewiesen wurde, kann diesseits nicht beurteilt werden. Zudem fehlen Infos, ob der Verbraucher auch die Ausführung vor Ende der Widerrufsfrist verlangt hat. Und letztlich fehlen jegliche Infos, welcher Vertrag konkret geschlossen ist.

Ist daher die vom Support von CopeCart geäußerte Auffassung richtig? Unserer Meinung nach nicht. In solchen Fällen ist diese Widerrufsbelehrung nicht richtig und nicht vollständig erfolgt und Widerruf bleibt möglich.

Achtung: Eine abschließende Prüfung fordert unseres Erachtens eine Dokumentation der Widerrufsbelehrung. Heben Sie vorallem die eMails von CopeCart auf!

Was wenn mich der Coach anders oder falsch aufgeklärt hat über Widerrufsmöglichkeiten?

Wenn unterschiedliche Widerrufsaufklärungen vorliegen, dann kann man widerrufen. Meistens dürfte dabei aber das Problem bestehen, eine falsche Widerrufserklärung zu beweisen, wenn diese durch den Coach mündlich erfolgt ist. Und: Der Coach ist im System CopeCart gerade nicht Vertragspartner.

Kann ich also einen Vertrag mit Copecart über digitale Produkte, Coachings und Videos nicht widerrufen?

Der Jurist sagt jetzt: Es kommt darauf an. Es kommt nämlich darauf an, ob es ein reiner Vertrag über digitale Produkte geschlossen wurde, die erfüllt wurde (Zugang zu einem Videokurs) oder ob eine Kombination von verschiedenen Verträgen inkl. einer Beratung und einem persönlichen Coaching per Zoom-Call oder ähnliches vereinbart wurde.

Für ein Erlöschen i.S. §356 Abs. 5 BGB muss ein reiner Vertrag über digitale Produkte vorliegen:

bei Verträgen über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten

§356 BGB

Dienstleistungen sind hingegen nach §356 Abs. 4 BGB zu behandeln. Diese Fernabsatzverträge können zwar auch erlöschen, aber nur wenn die Dienstleistung bereits erbracht ist. §356 Abs. 4 BGB lautet daher:

(4) Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen auch unter folgenden Voraussetzungen:
1. bei einem Vertrag, der den Verbraucher nicht zur Zahlung eines Preises verpflichtet, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat,

2. bei einem Vertrag, der den Verbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet, mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher vor Beginn der Erbringung
a) ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
b) bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag die Zustimmung nach Buchstabe a auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat und
c) seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer erlischt,

§356 BGB

Die Dienstleistung muss also vollständig (!) erbracht worden sein. Die Beratungen, die Coachings, die Teams oder Zoom-Meetings müssen vollständig erbracht worden sein vor Ablauf der Widerrufsfrist. Nur dann ist kein Widerruf mehr möglich.

Kann ich bei gemischten Dienstleistungs- und digitalen Produktverträgen bei CopeCart widerrufen?

Das Beispiel, über das wir oben gesprochen haben, bietet Live-Calls an:

Jeden Monat finden 4 Live Calls statt. Den Link zum Livecall findest Du immer in der Facebookgruppe 

Max Weiss Coaching

Damit liegt beweisbar ein gemischter Vertrag vor. Wenn wie es der Support oben schrieb, nur über das Widerrufsrecht bei digitalen Produkten nach §356 Abs. 5 BGB aufgeklärt wurde, liegt bereits eine falsche Widerrufsbelehrung vor. Das Widerrufsrecht kann daher ausgeübt werden.

Wurde auch über das Widerrufsrecht nach §356 Abs. 4 BGB aufgeklärt, dann bleibt der Widerruf möglich, weil die Dienstleistung (hier 4 (!) Coachings je Monat) noch nicht erfüllt sind.

In den AGB von CopeCart finden sich im übrigen beide Varianten. Es kommt aber, wie oben geschildert, darauf an was bei Vertragsschluss mitgeteilt und belehrt und danach per eMail bestätigt wurde.

Muss ich Wertersatz leisten?

Wenn der Unternehmer, hier CopeCart richtig über den Widerruf aufgeklärt hat und der Kunde trotzdem auf Vertragserfüllung bestand und diese stattfand, dann kann ein Wertersatz i.S. §357a BGB anfallen. Der Wertersatz bemisst sich an der tatsächlichen Nutzung (BGH III ZR 125/19, „Parship“) und damit ggf. auch nach der Dauer der Nutzung. Zudem kann bei unverhältnismäßig hohen Kosten (manche Coachings kosten mehrere tausend Euro) reduziert sein auf den tatsächlichen Marktwert (§357a II S. 3 BGB).

Wenn also ordnungsgemäß belehrt wurde, kann bei Live-Coachings trotzdem ein Widerruf sinnvoll sein und viel Geld sparen. Sprechen Sie uns einfach an.


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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

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