Aktenzeichen 17 C 8071/21
An dem Amtsgericht Uelzen wurde am 23.03.2023 ein positives Urteil für unser Mitglied Herrn P. verkündet. Eine Klage der CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft, vertreten durch die Bösel Rechtsanwälte, wurde abgewiesen.
Die Klägerin verlangt vom Beklagten die Zahlung von Vermittlungsgebühren in Höhe von 2.345,66 EUR. Die MSD Maklerservice GmbH (vormals Superior Vertriebsmanagement GmbH) vermittelte Versicherungsverträge, wobei zwischen den Parteien streitig ist, ob die Vermittlung für den Beklagten oder dessen Vater erfolgte.
Die Raten bzw. die Zahlungen wurden in der Vermittlungsgebührenvereinbarung festgelegt; eine Rate in Höhe von 44,41 EUR wurde monatlich verlangt. Der Beklagte kündigte im März 2007, der Versicherer bestätigte die Kündigung. Im November 2018 forderte die Klägerin den Beklagten zur Zahlung auf.
Die Ansprüche sollen zuvor an die mira 2000 marketing-service GmbH abgetreten worden sein, die wiederum an die CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH abgetreten hat.
Die Forderung ist laut des Urteils des Amtsgerichts Uelzen verjährt. Ansprüche aus einem Vermittlungsvertrag gem. § 93 HGB i.V.m. § 652 BGB verjähren grundsätzlich innerhalb der Regelverjährungsfrist gem. § 195 BGB, die drei Jahre beträgt. Dies gilt auch für Ratenzahlungsvereinbarungen. 2006 wurde die streitgegenständliche Vermittlungsgebührenvereinbarung abgeschlossen.
Aus dieser Vereinbarung soll sich ergeben, dass 60 Monatsraten in Höhe von jeweils 44,41 EUR zu zahlen sind. Weitere Voraussetzung für das Zustandekommen soll sein, das ein Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wird. Sollte die erste Rate im Jahr 2006 gezahlt worden sein, so wäre die letzte der 60 Monatsraten fünf Jahre später, im Jahr 2011 zu zahlen gewesen. Ab da beginnt die Verjährung der letzten Monatsrate und verjährt mithin mit Ablauf des Jahres 2014.
Hinweis: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Bösel Rechtsanwälte legten am 03.04.2023 im Auftrag der Klägerin CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft gegen das Urteil des AG Uelzen Berufung ein.
Wir berichteten in zahlreichen Beiträgen über die Erfahrungen mit der CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH. Darüber hinaus veröffentlichten wir zahlreiche positive Urteile, die unsere Mitglieder mit Unterstützung unserer angeschlossenen Rechtsanwälte erstreiten konnten.
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