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Volks Inkasso AG und Top 200

15.12.11

In einer Pressemeldung vom 15.12.2011 berichtete Verbraucherdienst e.V. bereits zu Mahnschreiben der Volks Inkasso AG im Zusammenhang mit den Gewinnspielen Top 200 / Euro Spiel.

Das Inkassounternehmen Volks Inkasso AG aus Hamburg gibt in den versendeten Mahnschreiben an, dass dessen Mandant Euro Medien Marketing, Betreiber der Gewinnspiele Top 200 / Euro Spiele, die Beitreibung beauftragt habe.

Warum Verbraucher diese Forderung eingehend prüfen lassen sollten …
In den dem Verein vorliegenden Unterlagen fordert Volks Inkasso AG insgesamt 270,- Euro. Die Zusammensetzung des Endbetrags wird wie folgt angegeben: „Hauptforderung 177,- Euro + Mahnkosten; 13,- Euro + vorgerichtliche Inkassokosten: 80,- Euro = 270,- Euro“.
Der Verbraucher wird zwar über einzelne Posten die zur Gesamtforderung führen informiert, wie sich die Höhe der Hauptforderung von 177,- Euro errechnet, bleibt das Geheimnis des Inkassounternehmens und dessen Mandanten Euro Medien Marketing.

Immerhin informiert das Mahnschreiben den betroffenen Verbraucher, dass er seinerzeit telefonisch einen Dienstleistungsvertrag mit Top 200 /Euro Spiel abgeschlossen, und somit die Dienstleistung der Euro Medien Marketing genutzt habe. Eine Information über die tatsächlich erbrachte Dienstleistung seitens der Gewinnspiele Top 200 / Euro Spiele im Wert von 177,- Euro fehlt. Die Forderung selbst datiert auf das Jahr 2010. Ist es ausreichend dem Verbraucher zu sagen, DASS er zu zahlen hat – nicht aber FÜR WAS?

Volks Inkasso AG agiert vom Standort Hamburg. Als geschäftliche Bankverbindung wird im Mahnschreiben die ING Bank angegeben. Allerdings bedient sich Volks Inkasso AG statt einer deutschen Filiale des Geldinstitutes einer Niederlassung der ING Bank in Belgien, Zahlungsempfänger ist Varsak Emrah.

Zufall oder Kalkül? Immerhin dürfte es ungleich komplizierter werden, unberechtigt bezogene Gelder aus dem angrenzenden Ausland zu retournieren. Ein weitere Grund, die Forderung seitens Top 200 / Euro Spile durch die Volks Inkasso AG gründlich prüfen zu lassen.

Wohl jedes renommierte Unternehmen legt Wert auf das äußere Erscheinungsbild. Insbesondere Schriftstücke, gleich welcher Art, werden von seriösen Unternehmen auf Rechtschreibung und Ausdruck geprüft. Nicht so die Mahnung der Volks Inkasso AG. Der Textinhalt strotzt vor Rechtschreibfehlern und ist in kompletten Passagen in schlechtem Deutsch verfasst.

Ein Beispiel
Zitat: “Die Firma Top 200 Gewinnspiele / Euro Spiele hat uns beauftragt, die offene Rechnung vom jahr 2010 von ihnen anzufordern. Ihre Bankdaten sind auch Verfügung, haben auch die Möglichkeit dieses selbst zu überprüfen.“ – Zitat Ende

Verbraucherdienst e.V. fragt sich, ob der Ruf seriöser Inkassounternehmen nicht in Mitleidenschaft gezogen wird mit einem solchen Auftritt. In diesem Zusammenhang scheint das gedruckte Gütesiegel der Schufa, das die Volks Inkasso AG als geprüftes Unternehmen hinsichtlich zertifiziertem Datenschutz ausweisen soll, ebenso wenig glaubwürdig wie Rechtschreibung und Ausdruck des Unternehmens. Das Gesamterscheinungsbild rundet sich mit der nicht vorhandenen Webseite ab, deren URL im Briefkopf des Mahnschreibens angegeben ist. – Moin Moin!

Um Missverständnissen keinen Raum zu lassen …

Inkassoforderungen, auch wenn sie unberechtigt erscheinen, nicht aussitzen! Inkassounternehmen machen verstärkt Forderungen vor Gericht geltend.
Dies belegen auch die an Häufigkeit zunehmenden Tätigkeiten des Vereins zur Aufhebung von Haftbefehlen gegen Verbraucher.


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