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Kanzlei Georg Wohlfahrt & Partner fordert für Gewinnprofi

17.10.12

Kanzlei für Forderungsmanagement Georg Wohlfahrt & Partner fordert im Auftrag der Lotto – Spielgemeinschaft Gewinnprofi derzeit 136,38 Euro. Laut Zahlungsaufforderung sei die genannte Summe noch nicht beglichen. Auf welche erbrachte Dienstleistung, welchen Vertrag oder Zeitraum sich die Forderung seitens Gewinnprofi bezieht, wird nicht angegeben.

Ein wenig auffällig ist die deutsche Postanschrift der Kanzlei Wohlfahrt & Partner. Sucht man die Sozietät unter Bredeneyer Str. 2 B in 45133 Essen, wird man in Telefonbüchern nicht fündig. Auch eine Webseite der Kanzlei für Forderungsmanagement konnte Verbraucherdienst e.V. nicht finden. Ein Anruf oder die Kontaktaufnahme per E-Mail ist ebenfalls nicht möglich. Es sind in den Zahlungsaufforderungen auch dazu keine Angaben vorhanden.

Einzig die Bankverbindung von Wohlfahrt & Partner ist angegeben. Eine IBAN- und eine BIC – Nummer, für den internationalen bargeldlosen Zahlungsverkehr und das SEPA – Verfahren benötigt, ist angegeben. Es handelt sich um ein Postbank-Konto. Die IBAN – Nummer beginnt mit BG, der Länderkennung für Bulgarien.

Georg Wohlfahrt & Partner scheint Zahlungsaufforderungen an eine Vielzahl deutscher Haushalte versendet zu haben, denn die Anrufe ratsuchender Verbraucher häuften sich in den letzten Tagen.

Sollte sich Kanzlei Georg Wohlfahrt & Partner dazu entschließen einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken sollte dem widersprochen werden – allerdings unter der Voraussetzung, dass der einzelne Verbraucher absolut sicher sein muss, in der Vergangenheit niemals in irgendeiner Form einen (telefonischen) Vertrag mit der Lotto-Spielgemeinschaft Gewinnprofi eingegangen zu sein.

 

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