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Focus Forderungsmanagement GmbH für Berlin Media Art JT eK

Nachtrag 28.08.2012Mahnbescheid durch Kanzlei Oliver Edelmaier Betroffene Konsumenten informieren uns darüber, das ihnen nun auch Mahnbescheide von der Kanzlei Oliver Edelmaier zugesandt wurden im hier beschrieben Zusammenhang.

Focus Forderungsmanagement GmbH taucht erneut mit Zahlungsaufforderungen auf. Als Auftraggeber ist das Unternehmen Berlin Media Art JT e.K. genannt. In der Sache geht  es wahrscheinlich um Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung, wobei hier vermutlich Rechtsanwaltsgebühren und Lizenzgebühren eingetrieben werden sollen.

Mitglied des Verbraucherdienst e.V. Herr K. erhielt in diesem Zusammenhang eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 1.741,25 Euro. Verbraucherdienst e.V. sieht sich veranlasst über diese Forderungseinzüge präventiv zu berichten.

Recherchen zu Berlin Media Art JT e.K. ergaben das diese Firma bereits Urheberechtsverletzungen geltend machte. Vertreten wurden die Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung in der Vergangenheit durch die Rechtsanwaltskanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg.

In den Verbraucherdienst e.V. bekannten Fällen liegt der Zahlungsaufforderung keine Vollmacht bei. Daher stellt sich die Frage, ob  Inkassounternehmen Focus Forderungsmanagement GmbH tatsächlich von der Berlin Media Art JT e.K. beauftragt ist.

Nicht erkennbar ist, ob die Kanzlei Schulenberg & Schenk der Focus Forderungsmanagement GmbH eine Untervollmacht erteilt hat für die Forderungseinzüge im Zusammenhang mit den Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung der Berlin Media Art JT e. K.

In den Zahlungsaufforderungen heißt es jedenfalls

Zitat
“(…) Wir sind mit dem Einzug der oben genannten gegen sie bestehenden Forderung beauftragt worden, ordnungsgemäße Bevollmächtigung sowie Geldempfangsvollmacht wird versichert.

 

Die Forderung setzt sich wie folgt zusammen:

Hauptforderung (Schadensersatz vom 07.08.2009)            1298,00 EUR
Verzugszinsen                                                                               206,35 EUR
Auslagen des Gläubigers                                                               10,00 EUR
Kontoführungskosten                                                                         5,90 EUR
Inkassokosten ( Verzugsschaden gem§§280,286 BGB )     221,00 EUR
______________________________________________________________  

Gesamtforderung per 05.09.2012                                             1741,25 EUR      

Alle Zahlungen, die vor oder seit unserer Beauftragung geleistet wurden, sind berücksichtigt. Wenn innerhalb dieser Frist keine Zahlung erfolgt und wir auch keine sonstige Nachricht erhalten, geht dieser Vorgang direkt zu unseren Rechtsanwälten mit dem Auftrag, gerichtlich gegen Sie vorzugehen. (…)“
Zitat Ende

Verbraucherdienst e.V. berichtete bereits in der Vergangenheit über die Forderungseinzüge des Inkassounternehmens Focus Forderungsmanagement GmbH. In der Vergangenheit fiel das Inkassounternehmen mit Forderungseinzügen aus der Gewinnspielbranche und dem Bereich Abo auf. Firmen wie Signum Werbe und Vertriebs GmbH, CSS Kontor GmbH, WinHouse24,Sophie, Jackpot 77 wurden seitens Focus Forderungsmanagement GmbH in den betreffenden Zahlungsaufforderungen benannt.

Die geschäftlichen Aktivitäten der Focus Forderungsmanagement GmbH als Inkassounternehmen veranlassten die Staatsanwaltschaft Frankenthal Mitte 2011 Sicherungsmaßnahmen unter dem Aktenzeichen Az 5613 Js 31573/10 durchführen zu lassen.

Verbraucherdienst e.V. ist der Meinung, dass sich betroffene Konsumenten nicht durch die hier beschriebenen Zahlungsaufforderungen der Focus Forderungsmanagement verunsichern lassen sollten. Der Verein empfiehlt die Zahlungsaufforderungen prüfen zu lassen.

Inhalt der Mahnbescheide der Kanzlei Edelmaier, die Verbraucher uns übermittelten, ist wie folgt: Antragsteller Focus Forderungsmanagement GmbH Prozessbevollmächtiger Rechtsanwalt Oliver Edelmeier, Hauptforderung Schadenersatz aus Unfall/Vorfall gem. Schadensersatz –

Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge und diese aber erbracht sei.

Zu I) Die Forderung ist seit dem …. An den Antragsteller abgetreten bzw. auf Ihn übergegangen. Früherer Gläubiger : Berlin Media Art JT e. K in 10683 Berlin

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