Forderungen aus Abmahnungen wegen Urheberechtsverletzungen durch die jeweiligen Rechteinhaber an Inkassounternehmen wie zum Beispiel der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement mbH, der Condor Forderungsmanagement mbH, sowie Focus Forderungsmanagement mbH und oder der Debcon Debitoren Management mbH abgetreten
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
Die Hauptforderung beträgt EUR - 4,20 plus 0,01 Cent Verzugszinsen. Mahnkosten der Gläubigerin EUR -12,50, Bankgebühren EUR - 23,88. Auskunftgebühren… .ganzen Kommentar lesen..
Richter sind unabhängig. Da kommt es schon mal vor, dass man im juristischen Elfenbeinturm Sachverhalte theoretisch richtig, wenn auch lebensfremd… .ganzen Kommentar lesen..
machen die das noch immer so? *tsss* das die seit Jahrzehnten damit durchkommen ist unglaublich! .ganzen Kommentar lesen..
Hallo Sara, gibt es hierzu Belege oder Nachweise? Das wäre eine Berichterstattung wert. .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Debcon, Condor, Focus, Rhein Inkasso – Forderungen aus Urheberechtsverletzungen