TItel: Vor- und Nachteile von “Social Sponsoring”: Kostenloses Auto für das Tierheim?

Vor- und Nachteile von „Social Sponsoring“: Kostenloses Auto für das Tierheim?

19.08.20

Mit dem Versprechen von kostenlosen Fahrzeugen, Anhängern, Soccer-Arenen, Hundetoiletten, Infoterminals und mehr wenden sich sogenannte „Social Sponsoring“ Firmen an Handwerker und Gewerbetreibende. Die Idee klingt überzeugend: Statt Werbung in der Zeitung zu bezahlen, mieten Unternehmer Werbeflächen bei geeigneten Projekten und tun damit noch etwas Gutes. So wird Werbung sympathisch und es wird Verein und Organisationen vor Ort geholfen – was sich gut auf das Firmenimage auswirken kann.

Social Sponsoring ist nicht kostenlos!

Doch für viele kommt nach einer übereilten Unterschrift das böse Erwachen: Schnell ist ein mehrjähriger Vertrag geschlossen, welches vielleicht nie ausgeliefert wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind benachteiligend, oft erneuert sich die Vertragslaufzeit, sofern nicht innerhalb gesetzter Fristen widersprochen wird. Wie kommt man also aus diesen Verträgen heraus?

Vorneweg: Vertragsreue, sprich das der Vertrag am liebsten wieder schnell rückgängig gemacht werden soll, ist kein Grund, sich seinen Verpflichtungen zu entziehen. Doch mit Glück ist in der vorliegenden Rechtskonstellation ein Problem vorhanden, mit dem man sich vom Vertrag lösen kann.

Vorteile von Social Sponsoring

Wie bereits angesprochen kann Social Sponsoring Vorteile bieten, die der klassischen Werbung überlegen sind. Man hilft Vereinen vor Ort und unterstützt so die Jugend- oder Behindertenarbeit. Damit erreichen regionale und lokale Geschäfte eine Zielgruppe, die relevant ist. Diese positive Wertschätzung im Sinne von „Support your local dealer“ bleibt bestens in Erinnerung. Vereine sparen Gelder für dringend benötigte Arbeitsmittel (Fahrzeuge, Anhänger) oder können Einnahmen gerieren mit Freizeitangeboten (Soccer-Arena). Der Mehrwert könnte steigen – nicht nur bei Werbenden, sondern auch bei unterstützenden Projekten. Eine Win-Win-Situation?

Alles hat seinen Preis

Anders als bei klassischer Werbung profitieren am Social Sponsoring die Abschlussvermittler. Anbieter sind unter anderem die Firmen Pro Humanis Humansponsoring GmbH, Communitas Sozialmarketing GmbH, Institut für Stadtmarketing Lorenz GmbH. Überschlägt man die Kosten für eine Werbeanzeige mal Anzahl der Anzeigen mal 5 Jahre, ergibt sich eine ordentliche Summe, die den Wert des übergebenen Gegenstandes erheblich übersteigen dürfte. Die genaue Kalkulation ist aber nicht bekannt. Ist es wirklich im Sinne der Händler und Geschäftsinhaber, Gewinn bei Dritten zu gerieren? Vergessen wird auch, dass die Gegenstände oft nicht dauerhaft übereignet werden, sondern nur geliehen sind. Ein dauerhafter Mehrwert für den Verein besteht nicht.

Werbewirkung gegeben?

Eines der Hauptprobleme ist insoweit, dass eine Werbewirkung, eine Werbesichtbarkeit nicht gegeben sein muss. Während rechtlich die Auffassungen auseinandergehen, ob eine Werbewirkung geschuldet ist (der BGH hat eine entsprechende Auffassung nicht beanstandet), muss jedem Interessenten eines klar sein: Es gibt meist keine vertragliche Regelung, die eine Nutzung vorsieht. Es kann also durchaus sein, dass das Fahrzeug nur in der Garage steht, der Hänger hinter dem Schuppen, so dass niemand die sicherlich gut gestaltete Anzeige sieht. Ist es das, was sich ein Gewerbetreibender von einer Anzeige erwartet? Sicherlich nicht.

Dies ist auch einer der wichtigsten Punkte an diesem Werbemodell, die wir kritisieren. Der Werbende hat keine Möglichkeit darauf zu drängen, dass seine Werbung auch gesehen wird. Corona zeigt dies im Moment besonders: Events, in denen man Soccer-Arenen oder „Menschliche Kicker“ aufbauen und nutzen konnte, waren lange Zeit verboten und scheitern jetzt oft an fehlenden Hygienekonzepten. Hat man wirklich 3.000 Euro dafür bezahlt, dass keine Werbung gezeigt werden kann?

Möglichkeiten, Verträge zu beenden

Um einen Vertrag zu beenden, den man nicht mehr möchte, gibt es verschiedene Wege. Eine ausführliche individuelle Beratung kann hier kein Artikel ersetzen. Mitglieder des Verbraucherdienstes können sich von dessen Anwälten kostenfrei außergerichtlich beraten lassen.

Hilfe bei Social Sponsoring Verträgen

Probleme mit Social Sponsoring-Verträgen? Schildern Sie uns Ihren Fall! Schnell und einfach Kontakt mit uns aufnehmen!

Es ist daher folgendes zu klären:

  • Ist der Vertrag ordnungsgemäß geschlossen worden, also waren beide Parteien abschlussberechtigt und haben den Abschluss auch getätigt
  • Ist der Vertrag anfechtbar, zum Beispiel wenn Firmenvertreter nicht deutlich gemacht haben, dass sie nicht fürs Tierheim oder den Sportverein arbeiten
  • Ist die Werbeanzeige ordentlich gestaltet und sichtbar
  • Sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam einbezogen
  • Sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen auch wirksam, transparent und benachteiligen nicht?

Hierzu gibt es eine nicht unerhebliche Rechtsprechung, auch des Bundesgerichtshofes, die es auszuwerten und zu beachten gilt. Unsere Erfahrungen zeigen, dass es sich lohnt, ins Detail zu gehen. Nicht alle Verträge sind gleich, und oberflächliche Prüfungen reduzieren die Erfolgschance.


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