Titel: Bundeskartellamt Amazon

Bundeskartellamt rückt Amazon in den Fokus

17.08.20

Das Bundeskartellamt ermittelt und hat Amazon im Fokus, weil der Branchenprimus Händlern den Zugang zur Plattform gekappt hatte, die überteuerte Preise in der Corona-Krise für Hygieneprodukte (Mund-Nasen-Schutz, FFP2 und FFP3-Masken, Desinfektionsmasken) forderten.


Der Verbraucherdienst engagiert sich seit 11 Jahren für die Belange von Verbrauchern, Selbstständigen und Gewerbetreibenden, auch bei unseriösen Geschäftspraktiken im Internet. Ist Amazon hierunter zu ziehen?

Ist Amazon „marktbeherrschend“?

Ausgangspunkt unserer Überlegungen ist dabei die Frage, ob Amazon überhaupt eine marktbeherrschende Stellung in Deutschland im Bereich Onlineshopping hat. Dies ist durchaus umstritten. Zum einen gibt es mit Plattformen wie eBay, eBay-Kleinanzeigen, Shopify und Co., aber auch Instagram-Shops und Facebook/Google-Shops durchaus Konkurrenten mit einer erheblichen Reichweite und bequemen Komfortfunktionen. Via Google Ads oder Facebook Advertising gibt es zudem beliebte und einfach zu bedienende Möglichkeiten, auf sich aufmerksam zu machen.

Ob Amazon also marktbeherrschend i.S. §18 GWB ist, ist höchst fraglich. Darf ein Unternehmen trotzdem einfach so Accounts schließen?

Wettbewerbsbehinderungen sind grundsätzlich unzulässig, §1 GWB.

Staatsversagen zu Lasten von Amazon?

Trotzdem stellt sich die Frage, ob hier ein Einschreiten vonnöten ist und nicht nur das eigentliche Versagen der staatlichen Kontrollen kaschiert werden soll. Auch wenn in einer freien Marktwirtschaft der Markt die Preise regelt, so gilt in Deutschland doch das Prinzip der sozialen Marktwirtschaft. Die überzogenen Preise, die ausverkauften Hygiene- und Alltagsartikel waren eine direkte Folge der Verunsicherung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wegen der Pandemie Covid 19/SARS.

Hier nun denjenigen an den Pranger zu stellen, der die soziale Komponente an dieser Stelle verteidigt, ist dabei widersprüchlich. Beurteilt soll auch nicht das grundsätzliche Verhalten von Amazon werden, das als Arbeitgeber immer mal wieder im Zentrum von Kritik steht. Vorliegend geht es nur um die Frage, ob es in Deutschland ein Recht gibt, die gesundheitlichen Bedenken, gar Ängste von Eltern auszunutzen und ein zigfaches von angemessenen Preisen zu fordern. Wir als Verbraucherdienst sagen nein. Zu Recht hat der Gesetzgeber nicht nur Wucher und Sittenwidrigkeit geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch, um solche Umtriebe zu verhindern. Dann darf man nicht diejenigen, die dies umsetzen wollen, in den Fokus stellen und anprangern.

Fazit: Amazon hat (hier) alles richtig gemacht

Egal, wie man zu Amazon stehen möchte: An dieser Stelle hat Amazon alles richtig gemacht. Es steht nicht die Steueroptimierung, die Expansionspolitik oder die Arbeitsbedingungen im Fokus, einzig und alleine die Untersagung von Geschäftspraktiken außerhalb unserer Rechtsnorm. Deshalb muss man an dieser Stelle sagen: Die Vorgehensweise des Bundeskartellamtes ist wenig zielführend. Warum hat es der Bundestag zudem nicht geschafft, hier für Rechtsklarheit zu sorgen? Und wie groß wäre der Aufschrei, wenn hier Scheinangebote zum Schaden der Verbraucher und Kunden nicht verhindert worden wären? Dass diese Nachricht just zu dem Zeitpunkt kommt, in dem die Bundesregierung sich dem Vorwurf ausgesetzt sieht, dass sie gekaufte Masken nicht bezahlt, ist ein ungewöhnlicher Zufall.

Wir fordern, dass Händler wie Kunden die Sicherheit und die rechtlichen Möglichkeiten erhalten, bei Marktmissbrauch diesen zu verhindern, um Schaden von der Gemeinschaft abzuhalten. Wie sehen Sie die Situation? War es von Amazon richtig oder falsch, so vorzugehen?


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