Die Inhaberin eines Berliner Nagelstudios fiel aus allen Wolken, als sie eine Rechnung über 588,00 EUR vom Gewerberegistrat bekam. Sie hatte keine Erklärung dafür, warum die GES Registrat GmbH eine derart hohe Rechnung an sie stellte. Zunächst glaubte sie an eine Verwechslung, alles andere erschien ihr merkwürdig. Die Rechnung legte sie auf einen Papierstapel, den sie nach Geschäftsschluss bearbeiten wollte – ihre Kunden warteten bereits.
Gezahlt werden sollte die Rechnung innerhalb von einer Woche. Bereits nach zwei Wochen bekam Sie erneut Post vom Gewerberegistrat. In der Mahnung hieß es „Erste und letzte Mahnung vor Abgabe an unser Forderungsmanagement“. Es wurde wieder eine Frist von etwa 10 Tagen eingeräumt mit dem Hinweis „…, dass wir bei erfolglosen Fristablauf die Angelegenheit ohne weitere Ankündigung an unser Forderungsmanagement übergeben. In diesem Falle entstehen erhebliche Mehrkosten für Sie.“
Langsam dämmerte es der Gewerbetreibenden, dass Sie das Schreiben ernst nehmen sollte. Wieso jedoch der Betrag von 588,00 EUR von Ihr gefordert wurde, war ihr zweifelhaft. Sie schaute sich das Schreiben der GES Registrat GmbH noch einmal genauer an. Unter dem Schriftzug „Gewerberegistrat“ waren zwei Bären abgebildet. Beim ersten flüchtigen Blick hatte sie die Bären für den Adler aus dem Bundestag gehalten. Aus einem Stapel Papier zog sie ein amtlich aussehendes Formular hervor. Sie überflog es kurz und sah ihr bekannte Klauseln:
Erfassung gewerblicher Einträge (§14 BGB)
! Schreiben wurde Ihnen bereits am per Post zugesandt.
BETRIEBSSTÄTTE:
Muss durch Sie ergänzt werden:
-Bitte mit Unterschrift bestätigen-
Abteilung: Registrierung
Registrat-Nr.:
..nach Rücksendung dieses behörden- und kammerunabhängigen….
Stempel/Rechtsgültige Unterschrift
Jetzt fiel ihr ein, dass sie das Formular – wie gefordert – termingerecht unterschrieb und zurück faxte. Sie ging davon aus, dass es sich um ein amtliches Formular handelte. Unter Zeitdruck zwischen zwei Kundentermine war ihr das Kleingedruckte nicht aufgefallen:
„Rechtsform, Betriebsname, Betriebsstätte, Telefon, Telefax, Branche, E-Mail und Verlinkung zu Ihrer Internetseite, Beschreibung, Hervorhebung, Kundenlogin, Nutzung Datensätze, Rechtsberatung und Bonitätsprüfung durch Partner. Betrag 588 Euro jährlich inkl. Ust. Die Prüfung und Berechnung erfolgt einmal pro Jahr.“
Haben Sie gesehen, dass für einen Eintrag jährlich 588 EUR zu zahlen sind? Es kommt aber noch dicker:
„…Durch die Unterzeichnung wird der Standardeintrag für zwei Jahre verbindlich bestellt…“
Was Sie über ein solches Formular jetzt denken, wird vermutlich von vielen Verbrauchern ähnlich gesehen.
Ändert aber zunächst nichts daran, dass Sie einen Vertrag unterschrieben und zurück gefaxt haben. Verbraucherdienst e.V. informiert Sie gerne und hilft Mitgliedern wie in dem geschilderten Fall. Aus Gründen der Vertraulichkeit haben wir den Standort des Unternehmens geändert.
Wie viele andere Gewerbetreibende und Freiberufler versuchte ein späteres Mitglied unseres Vereins einen Widerruf selbst zu erklären. Die GES Registrat akzeptierte den Widerruf des Vertrages nicht, da vorliegend kein entsprechendes Widerrufsrecht besteht. Ein derartiges Widerrufsrecht steht nur Verbrauchern zu, denen überwiegend weder eine gewerbliche noch selbständige beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Außerdem habe der Eingetragene auch bei Vertragsabschluss seine Unternehmereigenschaft bestätigt. Für Sie als Selbständiger bietet daher der 14-tägige Widerruf vermutlich keinen Ausweg aus dem versehentlich geschlossenen Vertrag. Um vor Laufzeitende herauszukommen, müssen Sie diesen wohl anfechten.
Ein Aussitzen oder Abwarten kann nicht empfohlen werden. Die GES Registrat GmbH geht nach unseren Erfahrungen unmittelbar gegen ihre Gläubiger vor. In den meisten Fällen wird ein Inkassoschreiben der Hunter Forderungsmanagement GmbH folgen, sofern nicht gezahlt wird.
Einige der unfreiwillig eingetragenen Firmen im Freiberufregistrat und Gewerberegistrat wurden beim Verbraucherdienst e.V. Mitglied. Mit Unterstützung der Juristen wehrten sich diese Mitglieder gegen die Forderungen der GES Registrat GmbH. Schon nach kurzer Zeit folgen Inkassoschreiben der Hunter Forderungsmanagement GmbH aus Potsdam. Dies kann aus den uns vorliegenden Unterlagen entnommen werden. Im Betreff des Hunter Forderungsmanagement Schreiben heißt es beispielsweise:
„Forderungen der Firma GES Registrat GmbH Gewerberegistrat. Gerichtstraße 61, 13437 Berlin: Rechnung 2015… vom .. über 588,00 Euro aus / “
Weiterhin heißt es, dass die aus Kulanz eingeräumte Zahlungsfrist verstrichen sei. Es soll jetzt ein Gesamtbetrag von 801,34 EUR innerhalb einer Woche gezahlt werden.
Bei der Verweigerung der Korrespondenz würden ohne weitere Ankündigung Eintragungen in verschiedenen zentralen Schuldenregister erwirkt. Einen Absatz weiter ist „Straftatbestandes“ und „Bundeszentralregister(Bundesamt für Justiz)“ auffällig fett gedruckt.
Bei einer Forderungsaufstellung ist auf der Rückseite sogar ein „Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens“ gedruckt. In der Mitte prangt ein dicker Aufdruck in der Form eines Stempels in großen Buchstaben: INSOLVENZ
Als Schuldnerin ist der Gläubiger bereits eingetragen.
Ob dieses Vorgehen eines Inkassobüros als seriös bezeichnet werden kann, müssen Sie selbst entscheiden. Eingetragen ist die Hunter Forderungsmanagement GmbH, Charlottenstraße 68,10117 Berlin als Anbieter von Inkasso-Dienstleistungen. Wann diese Firma von Potsdam nach Berlin umgezogen ist, konnte nicht ermittelt werden. Zumindest war noch im April 2015 die Behlertstr. 3a, 14467 Potsdam im Briefkopf angegeben.
Laut eigenen Angaben des Forderungsmanagement ist es Mitglied im Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V., in deren Satzung findet man unter 4. b)
„Verpflichtung der Mitglieder zu einer würdigen und standesgemäßen Berufsausübung im Sinne der vom Vorstand aufgeführten und erstellten Grundsätze für die Berufsausübung der registrierten Personen und registrierten Erlaubnisinhaber.“
Ob das Vorgehen im Einklang der Satzung steht, hat der Verband zu entscheiden. Trotz allem müssen Sie das Inkassoschreiben unbedingt ernst nehmen.
Die Erfahrungen des Verbraucherdienst e.V. und seinen Mitgliedern über die GES Registrat lassen sich so zusammenfassen:
In Gesprächen erfuhren wir, dass Kündigungen für das Freiberufregistrat und Gewerberegistrat nicht angenommen würden. Können Sie uns zu diesen Sachverhalt Ihre Erfahrungen mitteilen?
Erreichbar für Fragen und Ergänzungen ist der Verbraucherdienst e.V. per E-Mail oder unter der Telefonnummer 0201 176 790 von 8 – 17 Uhr.
Unser Verein vertritt bereits seit 2009 Verbraucher bei Abofallen, Inkassoforderungen und zweifelhafte Geschäftspraktiken. Mehr und mehr Gewerbetreibende interessieren sich für eine Mitgliedschaft im Verbraucherdienst e.V. Die starke Gemeinschaft, Informationen und der direkte Draht zu Mitarbeitern und Juristen hat bereits einige überzeugt. Auch immer mehr Einzelunternehmer und kleine Gewerbebetriebe nutzen unsere Hilfe.
Es wurden bereits Urteile gegen die GES Registrat GmbH gefällt. Beispielsweise beim Amtsgericht Wedding (Az: 20 C 55/15). Ein Rechtsanwalt berichtet außerdem, dass die Inkassofirma das Geld für den Eintrag eintreibt, in dem auf ein Versäumnisurteil verwiesen wird. Selbst der BGH(VII ZR 262/11) hat schon vor Jahren über unauffällige Entgeltklauseln bei Branchenbüchern geurteilt. Weiterhin werden Formulare von Branchenbüchern wie das vom Geschäftsführer Dipl. Kfm. Patrick Zilm versendet. In der Korrespondenz der GES Registrat GmbH für Freiberufregistrat und Gewerberegistrat werden einige Urteile erwähnt.
Hier liest man, dass bei der erforderlichen Sorgfalt oder sorgfältigen Lesen den Vertrag hätte erkennen müssen.
Tatsächlich ist es so, dass Sie die Dokumente und Formulare, gerade als Unternehmer, nicht ungeprüft ausfüllen sollten. Wenn Sie hohe Kosten vermeiden wollen, befördern Sie ein solches Formular in den Papierkorb. Warnen Sie auch Ihr Firmennetzwerk. Das können Sie gleich mit einen Klick auf den Twitter, Facebook oder Google+ Schaltflächen erledigen, um diesen Beitrag zu teilen.
Sollten Sie versehentlich einen Eintrag beim GES Registrat GmbH vorgenommen haben, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen. Unsere Juristen haben mit den einschlägig bekannten Branchenbuchverzeichnissen Erfahrung.
Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790
Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.
Gerne können Sie uns auch via Email-Adresse und Kontaktformular erreichen: KONTAKT
Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.
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