596,06 Euro soll Frau H. an die Gewerbeauskunft-Zentrale zahlen für einen Eintrag in das Internet-Branchenverzeichnis der Gewerbeauskunft Zentrale. Diesen Eintrag hatte Frau H. aus ihrer Sicht jedoch nicht bestellt. Was war geschehen?
Nichtsahnend sandte Frau H. das Fax, mit den von ihr ergänzten Daten zu ihrem Gewerbe, ab. Am 15.05.2012 erhielt sie eine Rechnung der Gewerbeauskunft-Zentrale über 596,06 Euro für den Eintrag in das Internet-Branchenverzeichnis des Unternehmens. Frau H. wandte sich kurzerhand an Verbraucherdienst e.V., dessen Mitglied sie ist.
Verbraucherdienst e.V. prüfte das Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale. Auf den ersten Blick wirkt das Schreiben geradezu amtlich. Verbraucherdienst ist der Ansicht, dass tatsächlich hinter dem amtlich-seriös wirkenden Schreiben nichts anderes als eine sogenannte “Adressbuchfalle“ stecken könnte.
Der BGH hat sich zu Adressbuchfallen bereits geäußert (BGH, 30.06.2011 – I ZR 157/10). Dieser Auffassung schloss sich auch das OLG Düsseldorf an (I-20 U 100/11).
Verbraucherdienst e.V. ist der Meinung, dass die Offerte der Gewerbeauskunft-Zentrale irreführend ist. Dies insofern als das aus dem Schreiben nicht klar und deutlich hervorgeht, dass es sich eigentlich nur um einen teuren Zwei-Jahres-Vertrag handelt für einen einfachen Branchenbucheintrag.
Somit sind insgesamt satte 956,40 Euro fällig für die Dienstleistung der Gewerbeauskunft-Zentrale, die man im Internet auch kostenlos nutzen kann. Hier das Beispiel eines kostenlosen Branchenbucheintrages des Vereins.
Nach erster Einschätzung des Verbraucherdienst e.V. sollten eingehende Rechnungen in diesem Zusammenhang nicht ignoriert werden da damit zu rechnen ist, dass die Gewerbeauskunft-Zentrale Mahnbescheide beantragen wird. Verbraucherdienst e.V. hat die Rechnung für Mitglied Frau H. bereits angefochten.
Nachtrag 28.08.2012 zu Gewerbeauskunft-Zentrale Düsseldorf
Am 18.08.2012 erreicht ein Anschreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale den Verbraucherdienst e.V. Essen. Was sollen wir damit nun tun? 😉
Siehe auch Rechtsanwältin Claudia Mölleken fordert 1138 Euro für GWE Wirtschaftsinformations GmbH
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