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DigiRights Administration GmbH lässt abmahnen

06.05.14

DigiRights Administration GmbH beauftragt Anwalt Daniel Sebastian mit Abmahnungen

Rechtsanwalt Daniel Sebastian stellt unserem Mitglied Herrn R. S. eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke per Filesharing zu. Anwalt Daniel Sebastian benennt konkret die Tonaufnahme Above & Beyond – Anjunabeach, deren Rechteinhaber Firma DigiRights Administration GmbH sei.

SKB UG ermittelt Identität des Filesharers laut RA Daniel Sebastian

Zum Beweis der Nutzung eines FileSharing-Systems seitens Herrn R. S., und einer damit verbundenen Urheberrechtsverletzung, weist Rechtsanwalt Daniel Sebastian auf die Firma SKB UG hin. SKB UG sei beauftragt Filesharing-Systeme zu überwachen. Bei erkannter Urheberrechtsverletzung soll die SKB UG die Identität der Urheberrechtsverletzer offen zu legen.

Anwalt Daniel Sebastian macht in der Abmahnung im Anschluß Angaben zur ermittelten IP-Adresse, dem Provider zu der IP-Adresse, Datum und Uhrzeit der vorgeworfenen Tat, nennt in dieser Abmahnung BitTorrent als genutzte Filesharing-Software, und benennt die fragliche Datei – den Track Above & Beyond – Anjunabeach (auf Need for Speed: Most wanted)

10.000,00 Euro Gegenstandswert (Streitwert) – Zu zahlen 1.045 Euro

Daniel Sebastian informiert nun in seinen Filesharing-Abmahnschreiben weiter, dass durch Nutzung der Filesharing-Software BitTorrent von einem Streitwert von etwa 10.000 Euro ausgegangen werden kann. Inhaltlich kommt Anwalt Daniel Sebastian daher auf einen vom Abgemahnten zu zahlenden Betrag i.H.v. 1.045,45 Euro.

Nachdem diese Summe genannt ist bietet Anwalt Daniel Sebastian einen Vergleich an

Der zu zahlenden Betrag von 600,- Euro für einen Vergleich scheint auf den ersten Blick dagegen vergleichsweise gering. Diese Vergleichssumme gelte für den abgemahnten vermeintlichen Filesharer Herrn R.S. aber nur im Zusammenhang mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein übliches Verfahren, dessen sich auch RA Daniel Sebastian bedient. Eher unüblich ist jedoch das der Abmahnung keine vorgefertigte Unterlassungserklärung beiliegt.

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