Verkehrsteilnehmer müssen sich auf Änderungen einstellen, insbesondere Geschwindigkeitsverstöße werden laut dem Bußgeldkatalog 2020 für Autofahrer künftig deutlich teurer. Die Regeln für Fahrverbote ändern sich ab Dienstag, den 28.04.2020.
Bisher gilt, dass innerorts ein solches erst ab 26 km/h zu schnell (nach Abzug der Toleranzgrenze) verhängt wird. Ab dem 28.04. wird diese Grenze auf 21 km/h reduziert. Fahrverbote werden daher schneller verhängt und dauern wie bisher auch mindestens einen Monat. Die Bußgelder erhöhen sich ebenfalls. Punkte gibt es dann schon ab 16 km/h zu schnell innerort.
Außerörtlich gilt das Fahrverbot ab 26 km/h zu schnell. Durch die Absenkung der Grenzen wird die bisherige Regelung obsolet, dass zwei Verstöße mit mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres zu einem solchen Verbot führen.
Strengere Regeln für Autofahrer
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur stellt die Änderungen straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sowie die Bußgeld-Neuerungen online zur Verfügung (Link).
Neben den genannten Veränderungen im Bußgeldkatalog wird es eine Erhöhung der Sanktionen für Halt- und Parkverstöße mit Bezug zum Fuß- und Radverkehr geben. Neben dem dem Ziel, den Schutz für Radfahrer zu erhöhen, soll es auch Vorteile für beim Carsharing und für Autos mit Elektro-Antrieb geben.
Kurze Einspruchsfristen, um Fahrverbote zu vermeiden
Hinsichtlich der Neuerungen ab dem 28.04.2020 wird es daher noch wichtiger, eventuelle Bußgeldbescheide auf technische oder rechtliche Fehler prüfen zu lassen. Oft gibt es die Möglichkeit, über sogenanntes Augenblicksversagen, eine kurzfristige Unachtsamkeit, Fahrverbote zu vermeiden.
Die Auswirkungen auf den Alltag des Einzelnen ist zu weitreichend, als dass man ungesehen Bußgelder akzeptieren sollte. Bitte beachten Sie in solchen Fällen auch die kurzen Einspruchsfristen von 2 Wochen ab Zugang des Bescheides bei Ihnen.
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