Nachdem Verbraucherdienst e.V. für Mitglied Herrn M. Beträge, die durch Fillin Int AG von dessen Konto über einen längeren Zeitraum abgebucht wurden zurück holte, verklagte das Unternehmen den Verein auf Unterlassung – und unser Mitglied Herrn M. auf Rückzahlung der rückgebuchten Gelder nebst Zinsen. Fillin Int AG verlor in beiden Klagepunkten gegen Verbraucherdienst e.V. und angeschlossene Rechtsanwälte.
Urteil zu Fillin Int AG
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