Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung der Kanzlei Schutt & Weatke ignorierte Herr S. zunächst. Daraufhin erhielt er entsprechende Mahnungen und schließlich einen Mahnbescheid durch die Kanzlei Rainer Haas & Kollegen. Nun wandte sich Herr S. an Verbraucherdienst e.V. denn er hatte erfahren, dass zum Zeichen des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid nur ein Kreuz zu setzen nicht ausreicht.
Es wurde eine ausführliche Begründung (von Verbraucherdienst e.V. für Herrn S.) zum eingelegten Widerspruch gegen den Mahnbescheid verfasst.
Nun hätte Kanzlei Rainer Haas & Kollegen in’s Klageverfahren (49 C 46/14) gehen müssen – doch zog man es vor mit einer Klagerücknahme zu reagieren.
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Finger weg davon. Auch ich bin auf das Coaching reingefallen. Es wird einem genug Wissen vermittelt, um dieses Coaching weiterverkaufen… .ganzen Kommentar lesen..
War heute bei Fressnapf für genau 11 Minuten einkaufen. Hab vergessen die Parkscheibe in die Frontscheibe zu legen. Nach dem… .ganzen Kommentar lesen..
Park & Control ist die unseriöseste Firma, die ich kenne. Sie schreckt nicht davor zurück, ihre Kunden kaltblütig auszunehmen und… .ganzen Kommentar lesen..
Die Hauptforderung beträgt EUR - 4,20 plus 0,01 Cent Verzugszinsen. Mahnkosten der Gläubigerin EUR -12,50, Bankgebühren EUR - 23,88. Auskunftgebühren… .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Urteil Tobis Film GmbH & Co. KG / Kanzlei Rainer Haas & Kollegen ./. Mitglied